Kommunalpolitik Geld vom Kreis für die Verbandsgemeinden

Trier/Schweich · Die Integrationspauschale stammt vom Bund. Die Vermittlung von Pflegekindern wird zentralisiert.

Wie erwartet, will der Kreis seinen Anteil an der Integrationspauschale des Bundes an die Verbandsgemeinden weiterleiten. Der Kreisausschuss hat dies dem Kreistag einstimmig empfohlen. Dieser tagt am kommenden Montag (ab 17 Uhr im Kreishaus).

Der Bund hatte den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zusätzlich eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro für Mehrkosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Rheinland-Pfalz wurden jährlich 96 Millionen Euro zugewiesen. Ein Drittel davon geht an die Kommunen, zwei Drittel behält das Land. Die Region Trier bekommt so beispielsweise insgesamt rund 12,43 Millionen Euro.

Es ist davon auszugehen, dass der Kreistag am Montag der Weiterleitung der knapp 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt 2017 an die sieben Verbandsgemeinden des Kreises zustimmt. Die Verbandsgemeinden können frei über die Mittel verfügen, sie sind nicht zweckgebunden für die Flüchtlingsarbeit.

Ebenfalls einstimmig hat der Kreisausschuss der Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle in der Region Trier zugestimmt. Bisher sind für die Vermittlung von Pflegekindern die einzelnen Jugendämter zuständig. In einer Zweckvereinbarung wollen die Stadt Trier und die Landkreise Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Trier-Saarburg und der Vulkaneifelkreis den Betrieb und die Finanzierung festschreiben.

Die zentrale Adoptionsvermittlungsstelle soll ihren Sitz in Trier haben und mit 2,5 Personalstellen ausgestattet werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) muss das Vorhaben noch genehmigen. Landrat Günther Schartz verspricht sich von der Konzentration Synergieeffekte.

Laut Gesetz muss pro Jugendamtsbezirk mindestens eine Stelle, verteilt auf zwei Kräfte, für die Adoptionsvermittlung bereitstehen. Diese Mindestausstattung sei nicht mehr zu rechtfertigen, so der Landrat. Der frei werdende Stellenanteil (1,1) werde nicht abgebaut, sondern genutzt, um Aufgabenzuwächse in anderen Bereichen des Jugendamts zu kompensieren.

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