Geldwäschebeauftragte: Meldefrist endet

Trier · Die Frist für Unternehmen, dem städtischen Ordnungsamt die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten zu melden, endet am Freitag, 31. Mai. Diese Verpflichtung gilt nur für Firmen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes aus dem Handel mit hochwertigen Gütern erzielen.

Zudem müssen mindestens zehn Mitarbeiter in den Bereichen Akquise, Kasse, Kundenbuchhaltung, Verkauf und Vertrieb tätig sein, und bei einer Transaktion muss im letzten Geschäftsjahr mindestens 15 000 Euro Bargeld umgesetzt worden sein. Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten geht auf das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten zurück. Weitere Infos: www.trier.de red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort