Genehmigung nur mit Foto

AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN: Mit Beginn des neuen Jahres müssen Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer mit einem Lichtbild versehen sein, für das die gleichen Anforderungen wie für die neuen Reisepässen gelte: Es muss eine nicht-lächelnde Person in Frontalaufnahme zeigen.

Für Aufenthaltsgenehmigungen werden 35 mal 45 Millimeter große Bilder gebraucht. Die Gesichtsgröße sollte bei 32 bis 36 Millimetern liegen. Weitere Informationen im Internet unter www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html. Ab Beginn des kommenden Jahres werden die Fotos für die Aufenthaltsgenehmigungen im städtischen Amt für Ausländerangelegenheiten eingescannt, was zu Wartezeiten führen kann.

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