Genehmigungsverfahren für Lärmschutz kann beginnen

Igel/Berlin · Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für den Bau von Lärmschutzwänden in Igel. Ab 1. Januar darf nun das Eisenbahnbundesamt niedrigere Wände genehmigen.

Igel/Berlin. Der geplante Bau einer 74 Zentimeter hohen Lärmschutzwand in Igel ist nun ein Stück wahrscheinlicher geworden. Der Bundesrat hat die Neufassung einer Verordnung verabschiedet, die den Schutz vor Lärm regelt. Bisher waren sogenannte Niedrig-Schallschutzwände nicht vorgesehen, die unmittelbar neben den Gleisen stehen. Den Bau solch einer Mauer fordert ein Bürger aus Igel. Die Bahn wollte ihm und anderen Bürgern ursprünglich eine 621 Meter lange und bis zu vier Meter hohe Wand vor die Häuser setzen (der TV berichtete). Inzwischen ist das Unternehmen umgeschwenkt und möchte ebenfalls eine niedrigere Mauer errichten.
Nachdem die neue Schallschutzrichtlinie am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wird, kann das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens entscheiden. Zum Verfahren gehört auch, dass andere vom Bahnlärm betroffene Bürger im Abschnitt zwischen Bahnhof und Ortsausgang Richtung Wasserbillig Anregungen und Einwände zum Bau der Lärmschutzwand äußern können.
Derzeit steht nicht fest, ob, wann und wie der Schutz von Igeler Bürgern vor Bahnlärm gewährleistet werden soll. har

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