Gericht bestätigt Sammlungsverbot

Trier. (red) Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage des Vereins Bund deutscher Tierfreunde gegen das Sammlungsverbot der ADD abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte dem Verein im Oktober 2008 das Sammeln von Geldspenden und das Werben von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz untersagt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung in erster Linie damit, dass der Verein keine Sammlungserlaubnis habe.