Gericht urteilt über "Kultur-Euro"

Koblenz/Trier · Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz will in zwei bis drei Wochen entscheiden, ob die Kultur- und Tourismusförderungsabgabe auf Hotelübernachtungen in Trier rechtmäßig ist. Bei der heutigen Verhandlung in Koblenz ging es um die Klage des Trierer Hotels "Römischer Kaiser" gegen die entsprechende Satzung der Stadt Trier.

Seit 1. Januar müssen Betreiber von Beherbergungsbetrieben einen Euro pro Gast und Übernachtung an die Stadt Trier zahlen, die mit diesen Einnahmen das kulturelle Angebot mitfinanzieren will. Eine ähnliche Abgabe gibt es in der Stadt Bingen. In beiden Städten klagen Hoteliers, unterstützt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband dagegen. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts erörterte heute die Rechtslage mit Vertretern der Stadtverwaltungen und der Hotels. Unabhängig vom Inhalt des Urteils kündigte der Senat an, anschließend eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zuzulassen.

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