Gericht verhängt Haftstrafen gegen Einbrecher-Duo

Trier · Trier (red) Wegen Wohnungseinbruchsdiebstählen sind zwei Männer von der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier zu einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise vier Jahren verurteilt worden. Die Angeklagten seien zuvor bereits strafrechtlich - auch einschlägig - in Erscheinung getreten.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, am 24. Januar in Trier zunächst gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter die Tür zu einem Wohnhaus aufgehebelt zu haben. Später sollen die beiden Angeklagten allein zum Anwesen zurückgekehrt sein und durch die aufgebrochene Tür in das Gebäude eingedrungen sein, um nach Wertgegenständen zu suchen. Als sie einen vor dem Haus parkenden Streifenwagen bemerkt haben sollen, sollen sie ohne Beute geflohen sein.
Einem der beiden Angeklagten wird überdies zur Last gelegt, dass er bei der Tatausführung einen Dolch und ein Messer mit sich geführt haben soll.
Die Täter befanden sich seit dem 25. Januar beziehungsweise 16. Februar ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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