Gericht verurteilt 19-Jährigen nach Raserunfall in der Eifel zu Haftstrafe

Trier/Zemmer · Vor dem Jugendschöffengericht Trier musste sich ein junger Mann verantworten, der im vergangenen Jahr einen Unfall auf der L 46 bei Zemmer verursacht hat, bei dem zwei Menschen starben. 30 Monate soll der Unfallfahrer nun ins Gefängnis. Noch im Gerichtssaal hat sein Verteidiger Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Eine Tatsache steht beim Prozess um einen folgenschweren Unfall auf der Landesstraße 46 bei Zemmer nie zur Diskussion. Weil ein heute 19-Jähriger mit seinem PS-starken Audi A 4 im April 2014 viel zu schnell auf der L 46 bei Zemmer unterwegs war, mussten zwei junge Männer sterben. Zwei weitere wurden schwer verletzt.

Der junge Mann aus Trier sagt nicht viel während der Verhandlung. Meist übernimmt Rechtsanwalt Thomas Ohm, wenn Fragen beantwortet werden sollen. Eigentlich nur zu Beginn und Ende des Prozesses findet der Unfallfahrer Worte. Er habe das Geschehen bis heute nicht verarbeitet. "Es waren meine Freunde, meine Familie", sagt er.

Fahrt zur Disco nachts um 2 Uhr

Auch die Befragung der Zeugen lässt keine absoluten Schlüsse zu, was ganz genau in der Aprilnacht vor einem Jahr geschehen ist. Von Trier aus soll es in dieser Nacht gegen 2 Uhr zu einer Disco nach Binsfeld gehen. Auf der Bergstrecke zwischen Trier-Quint und Zemmer wird der Audi des Angeklagten von einem BMW-Fahrer überholt. Dieser überholt kurz nach der Einmündung der Straße aus Naurath ein langsameres Fahrzeug. Der Audi-Fahrer tut es ihm gleich und überholt auch noch den BMW. Nur Sekunden später verliert der Angeklagte in einer Kurve die Kontrolle über sein Auto. Erlaubt sind dort 70 Kilometer pro Stunde. Nach Berechnungen des Sachverständigen Michael Weber war der Wagen vermutlich mit Tempo 120 unterwegs.

Der Wagen kommt von der Fahrbahn ab, rutscht über die Straße und prallt gegen einen Baum. Ein Insasse ist sofort tot, ein weiterer stirbt später. Zwei weitere Mitfahrer werden schwer, der Unfallverursacher wird nur leicht verletzt.#

Dass am Ende eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wird, hängt nach Ansicht von Gericht, Staatsanwältin Stephanie Matthies sowie den Vertretern der Nebenklage vor allem mit dem Verhalten des Angeklagten nach dem Unfall zusammen.

Mehrere Zeugen berichten, der Mann habe andere davon überzeugen wollen, dass es sich um einen Wildunfall gehandelt haben soll. Den noch im Wagen eingeklemmten Bruder eines Toten soll der Unfallverursacher gebeten haben auszusagen, dass er nicht zu schnell gefahren sei. Dies war laut Richterin Marion Patzak ein Indiz dafür, dass er trotz großer persönlicher Schuld und trotz der Umstände versucht habe, sich reinzuwaschen. Bisher habe er nichts unternommen, um seine Schuld aufzuarbeiten. Dazu solle er in der Jugendhaft Gelegenheit haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal hat Verteidiger Thomas Ohm angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Er hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert und hält das Strafmaß für unangemessen hoch.

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