Gericht verurteilt Fußballer wegen Körperverletzung

Trier/Mehring · Ein Jahr und vier Monate Jugendstrafe: So lautet das Urteil im Fall eines 21-jährigen Fußballers, der einen Gegenspieler in Trier geschlagen und verletzt hat. Über eine mögliche Aussetzung zur Bewährung wird noch entschieden.

Trier/Mehring. Ein Fußballspiel der Kreisliga C zwischen dem gastgebenden Polizei SV (PSV) Trier und dem SV Mehring III auf dem Sportplatz des ehemaligen Landesgartenschau-Geländes endete im April mit einer handfesten Auseinandersetzung: Ein 21-jähriger Spieler des PSV schlug einem Gegenspieler mit der Faust ins Gesicht. Die Folgen: Hirnschädelprellung, gebrochene Nase, diverse Prellungen.Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Trier verurteilte den Angreifer jetzt zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet das Gericht in maximal sechs Monaten. Voraussetzung ist, dass der Verurteilte bis dahin keine neuen Straftaten begeht und 150 Sozialstunden leistet. Lässt sich der 21-Jährige also nichts mehr zuschulden kommen, dann stehen seine Chancen gut, dass er die Freiheitsstrafe nicht antreten muss. Das Urteil ist rechtskräftig. cusvolksfreund.de/gericht