Gericht: Wiltinger Brücke kommt an alten Standort

Wiltingen/Trier · Die Gemeinde Wiltingen muss vor Gericht eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Trier gibt in seinem Urteil zur Wiltinger Saarbrücke dem Land Rheinland-Pfalz Recht.

"Der Planfeststellungsbeschluss des Landes vom 8. November 2010 für die Erneuerung der Saarbrücke bei Wiltingen, der eine Neuerrichtung der Brücke am bisherigen Standort am Wiltinger Saarbogen südlich von Wiltingen vorsieht, ist rechtmäßig", heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Das hat dessen fünfte Kammer nach der Verhandlung am 17. August 2011 entschieden. Die Gemeinde hatte das Land verklagt, damit der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben wird. Sie wollte eine neue Brücke flussabwärts in Richtung Konz. Diese würde einen weniger großen Eingriff in die Natur darstellen sowie den Bürgern Kilometer ersparen. Die Richter folgen der Argumentation nicht. Das Gericht lässt eine Berufung zu. Diese muss die Gemeinde innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen. cmk

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