Gerichtsurteil: Angeklagter muss in Psychiatrie

Trier · Trier (red) Die Dritte Große Strafkammer des Trierer Amtsgerichts hat gestern die dauerhafte Unterbringung eines 36-jährigen Trie-rers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Auffassung vertrat, von dem Beschuldigten gehe wegen seines geistigen Zustandes eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Der Mann wird unter anderem beschuldigt, den Vater seiner neunjährigen Tochter bis zu dessen Besinnungslosigkeit gewürgt, geschlagen und getreten zu haben. Von der Kindesmutter, mit der er etwa elf Jahre liiert war, lebt er getrennt. Dem Beschuldigten wird ferner zur Last gelegt, am 24. Juni 2016 vor der Tür seiner ehemaligen Lebensgefährtin randaliert zu haben. Im Zusammenhang hiermit soll er auch die Nachbarin tätlich angegriffen haben. Anlässlich eines Polizeieinsatzes am 26. Juni 2016 soll der Beschuldigte sich gegen seine Festnahme zur Wehr gesetzt haben, indem er den vier Polizeibeamten in seiner Wohnung mit einer erhobenen Machete gegenübertrat. Er konnte schließlich unter Einsatz von Pfefferspray und einer Feuerdecke überwältigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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