GESCHICHTE

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz durfte die NPD am 9. November eine Kundgebung in Trier ausrichten, allerdings keinen Fackelzug. Zum Bericht "Gericht verbietet Fackelzug der NPD" (TV vom 11. November):

Ich verstehe unsere Gerichte nicht! Eine Demonstration der rechtsgerichteten NPD an einem solchen Tag zu erlauben - das war ein Schlag in das Gesicht der jüdischen Gemeinde in Trier. Ich habe bei der Gegendemonstration gestanden und konnte nur mit Entsetzen hören, wie gegen Israel gehetzt wurde, wie versucht wurde, gegen Europa Stimmung zu machen, wie Geschichte zurechtgestutzt wurde. Doch als das Schlimmste habe ich empfunden, dass sich doch tatsächlich Menschen dazu bereit erklären, diese Meinung zu teilen und, vor der Porta Nigra stehend, am 73. Jahrestag der "Reichskristallnacht" Sätze grölen wie "Scherben bringen Glück" oder "Deutschland den Deutschen". Ich bin zutiefst beschämt, dass es unter dem Deckmantel der Demokratie zu solchen Auswüchsen kommen kann. Dass man in Koblenz am Oberverwaltungsgericht so wenig Respekt gegenüber den Greueltaten zeigt, die in dieser Nacht des Jahres 1938 an unseren Mitbürgern jüdischen Glaubens verübt wurden. Und dass die NPD grinsend ausrufen kann, wieder einmal habe die Partei einen Sieg im Namen der Demokratie errungen. Ich bin beschämt und möchte mich für diese Pietätlosigkeit entschuldigen. Markus Scherr, Waldrach

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