GESCHICHTE

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz durfte die NPD am 9. November eine Kundgebung in Trier ausrichten, allerdings keinen Fackelzug. Zum Bericht "Gericht verbietet Fackelzug der NPD" (TV vom 11. November):

Am Gedenkabend der Reichskristallnacht darf die NPD in Trier eine Kundgebung stattfinden lassen. Dank eines verschrobenen Gesetzes, bei dem jeder Querkopf und sein Anhang, egal wie wenige es auch sein mögen, die Rechte der bürgerlichen Mehrheit durch Staatsgewalt einschränken lassen kann. Dieses Gesetz macht sich die NPD sehr oft zunutze, obwohl die Gerichte der Bundesrepublik nach Auffassung der Partei weder eine Legitimation haben noch das Volk vertreten. Denn nur die NPD vertritt das Volk. Darum dürfen die Braunen auch demonstrieren, völlig egal, wie anstößig es die Mehrheit der Bürger findet. Minderheitenschutz ja, aber nur wenn diese Minderheiten ihr Recht nicht ausnutzen, denn dann gehört ihnen dieses verwehrt. Genau dieses verlangt die NPD mit ihrem Slogan "Kriminelle Ausländer raus" und ihrer dahintersteckenden Kampagne. Wie immer paradox. Diese von uns als Volk legitimierte angebliche Demonstration gegen den Kapitalismus findet nur aus einem einzigen Grund statt: Sie ist eine voll beabsichtigte Verhöhnung der Opfer des Holocaust und jedes anständigen Menschen, der unter dem Nazi-Terror gelitten hat und bis heute noch leidet. Trier war nie braun, nur durch Zwang (Ermächtigungsgesetz) wurde es braun, aber es wird nie freiwillig braun werden. Wie lange wollen wir Trierer uns noch so vorführen lassen von ein paar NPD-Leuten mit Minderwertigkeitskomplexen? Daniel Brandscheid, Trier

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort