Gesetz stoppt Allerheiligenmesse - Behörde schränkt Öffnungszeiten am heutigen Feiertag stark ein

Trier · Die Allerheiligenmesse auf dem Trierer Viehmarkt darf am Donnerstag, 1. November, nur von 11 bis 13 und von 20 bis 22 Uhr öffnen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion setzt dort erstmals das Feiertagsgesetz durch, das schon seit 1970 gilt.

 Archivfoto der Allerheiligenmesse in Trier.

Archivfoto der Allerheiligenmesse in Trier.

Foto: Roland Morgen

Trier. Werner Weeber ist sauer. Der erfahrene Schausteller und Mitorganisator der Allerheiligenmesse Trier versteht nicht, warum diesmal alles anders sein soll: "Seit 180 Jahren gibt es die Messe, seit 42 Jahren das Feiertagsgesetz. Das war für uns nie ein Problem. Es gab keine Beschwerden von Anwohnern oder der Kirche."Weeber und seine 20 Schaustellerkollegen waren vergangene Woche schon beim Aufbau der Fahrgeschäfte und Stände, als Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts den Bescheid zu den genehmigten Öffnungszeiten übergaben. Darin steht für Allerheiligen: von 13 bis 20 Uhr geschlossen.
Nach dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage sind an sogenannten stillen Feiertagen "alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind", verboten. Allerheiligen ist im Gesetz ausdrücklich genannt, auch die Zeit von 13 bis 20 Uhr.
Werner Weeber ärgert sich über die überraschende Einschränkung der Öffnungszeit: "Allerheiligen war unser bester Tag, und die Familien mit Kindern kommen immer am Nachmittag. Die an Allerheiligen verbleibenden Öffnungszeiten am Vormittag und späten Abend bringen uns hingegen wenig."
Die neue Praxis des Ordnungsamts geht auf eine Weisung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zurück. Hintergrund sind Fälle von rheinland-pfälzischen Städten, die sich über Volksfeste an Karfreitag in anderen Städten beschwerten. ADD-Pressesprecherin Eveline Dziendziol erklärt auf TV-Anfrage: "Auf diese Diskussion mussten wir reagieren und die Kommunen auf das Gesetz hinweisen, um für eine Gleichbehandlung zu sorgen."
Der Kompromissvorschlag der Schausteller, an Allerheiligen ohne Musik zu öffnen und auf dem Autoscooter eine Andacht abzuhalten, scheiterte.
Die ADD blieb hart: "Da Volksfeste meist über mehrere Tage stattfinden, kann auch keine unangemessene Beeinträchtigung des Schaustellergewerbes festgestellt werden." Aus der bisherigen Duldung der Volksfeste ergebe sich kein Anspruch für die Zukunft, erklärt Dziendziol: "Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Unrecht."
Die Allerheiligenmesse in Trier dauert noch bis Sonntag, 4. November. Öffnungszeiten: Donnerstag, 1. November, 11 bis 13 und 20 bis 22 Uhr; Freitag bis Sonntag 11 bis 22 Uhr.
Meinung

Verständlicher Ärger über Verbote
Trier ist um eine Posse reicher. Seit 180 Jahren schlendern Jung und Alt an Allerheiligen friedlich über einen Festplatz, essen Süßes und fahren Karussell. Doch diesmal bekommt die Messe ausgerechnet an dem Tag Zwangsruhe verordnet, der als ihr Anlass dient. Auf den ersten Blick ist zwar die ADD der Spielverderber, aber die Behörde hält sich strikt ans Gesetz. Genau dieses Relikt der historischen Verquickung von Kirche und Staat gehört dringend abgeschafft, damit jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Bis dahin werden die völlig unnötigen Verbote von Versammlungen, Sport- und Tanzveranstaltungen immer wieder Ärger heraufbeschwören. Volksfestfreunde könnten heute prima nachholen, was Regen oder Zeitmangel bisher verhinderten. Doch ausgerechnet am familienfreundlichen freien Tag bleibt die Kirmes sieben Stunden lang geschlossen. m.hormes@volksfreund.de

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