Gesucht: Kandidaten für den Pfarrgemeinderat

Trier · In den rund 900 Pfarreien im Bistum Trier sind am 29. und 30. Oktober Pfarrgemeinderatswahlen. Dann sind die Katholiken aufgerufen, die Räte ihrer Pfarrgemeinden für die kommenden vier Jahre zu bestimmen. Bis zum 25. September können Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene zur Wahl vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen.

Trier. "Im Zeichen der Zeit" steht als Motto über den Pfarrgemeinderatswahlen im Bistum Trier. Bischof Stephan Ackermann versteht das Leitwort als Aufforderung, die Zeichen der Zeit zu erkennen und im Licht des Evangeliums zu deuten. Alle Mitglieder in den Pfarrgemeinden seien eingeladen, Gottes Wirken im Alltag zu erkennen und ihren je eigenen Auftrag in Kirche und Welt wahrzunehmen. "In diesem Sinne stellen im Bistum Trier Tausende Pfarrgemeinderäte Woche für Woche ihre Begabungen und ihre Zeit in den Dienst ihrer Gemeinde", sagt der Bischof. "Für dieses Engagement danke ich sehr." Denn kirchliches Leben sei ohne solche Mitverantwortung nicht denkbar.
Wichtig sei es nun, für die kommenden Pfarrgemeinderäte gute Kandidaten zu finden: "Helfen Sie mit, dass die Räte eine gute Vertretung für Ihre Pfarrgemeinde darstellen. Helfen Sie mit, Kandidaten zu suchen oder noch besser: Kandidieren Sie selbst", lädt Bischof Ackermann die Gläubigen zum Mitmachen ein.
Den Pfarrgemeinderäten komme aufgrund neu gebildete Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbänden besondere Bedeutung zu, sagt Ackermann. Die Mitglieder könnten in ihrer Gemeinde die Seelsorge verantwortlich mitgestalten. "Die Gottesdienstplanung, die Seelsorge mit Kindern und Familien, die Sorge um alte und kranke Menschen oder ganz konkrete sozialpolitische oder gesellschaftliche Projekte, das sind typische Aufgaben in den Pfarrgemeinderäten", informiert Ulrich Stinner, im Bistum Trier für die Pfarrgemeinderäte zuständig. Pfarrgemeinderäte sollten offen sein für verschiedene Meinungen. Wünschenswert sei die Lust der Kandidaten, mitzugestalten und die eigenen Fähigkeiten einzubringen. Damit niemand in seiner Aufgabe überfordert werde, würden für die neuen Pfarrgemeinderäte Schulungen und Weiterbildungen angeboten. red
Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten, amtlichen und berufenen Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder werden von den Katholiken direkt für vier Jahre gewählt. Je nach Größe der Gemeinde sind das zwischen sechs und zwölf Personen. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der Pfarrer und Seelsorger. Um besondere Gruppen und pastorale Anliegen zu berücksichtigen, besteht die Möglichkeit, weitere Mitglieder zu berufen. In rund zehn Prozent der Pfarreien im Bistum wird ein Kirchengemeinderat gewählt, der die Aufgaben von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat übernimmt. Wer Kandidaten oder sich selbst vorschlagen will, wendet sich am besten an das Büro seiner Pfarrei. Informationen im Internet unter www.pfarrgemeinderatswahlen.de red

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