Gewerbeaufsicht kontrolliert Feuerwerksverkauf: Keine Mängel

Trier · Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord haben in den Tagen vor Silvester etwa 100 Geschäfte kontrolliert, in denen Feuerwerkskörper verkauft worden sind. Ergebnis: keine größeren Beanstandungen.

Trier. Die Kontrollaktion der Gewerbeaufsicht sollte die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Verkauf der Knaller und Raketen überprüfen und war im Vorfeld von der SGD Nord angekündigt worden (der TV berichtete). Am Freitag hat die SGD dann die Ergebnisse der Kontrolle vorgelegt. Bei den Kaufhäusern, Warenmärkten, Drogerieketten und kleineren Einzelhandelsgeschäften gab es keine größeren Mängel zu beanstanden, sagt Norbert Faber von der SGD.
Die Gewerbeaufsicht hatte den Handel in den vergangenen Jahren intensiv beraten und frühzeitig Kontakt zu den Marktleitungen und Geschäftszentralen aufgenommen, um über die Auflagen rund um den Feuerwerksverkauf zu informieren. Alle Geschäfte hätten sich an die Vorgaben gehalten, berichtet Faber. Als Beispiel für diese Auflagen nennt Faber, dass größere Mengen an Feuerwerkskörpern in Containern im Freien aufbewahrt werden müssen.
Bei einem Drittel der überprüften Geschäfte seien allerdings geringfügige Mängel entdeckt worden. Feuerlöscher, Kennzeichnungen des Verkaufsbereichs und die Aufsicht von Fachpersonal an den Verkaufsständen nennt Faber als beanstandete Eckpunkte. "Man muss den Händlern aber zugestehen, dass das Personal zum Teil auch vom großen Ansturm der nicht immer geduldigen Käufer überrascht wurde", sagt Faber. "Erfreulicherweise wurden keine illegalen Feuerwerkskörper im Handel gefunden." sve

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