Gewerbsmäßige Bettelei ab sofort verboten

TRIER. (red) Ab sofort ist auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Trier die gewerbsmäßige Bettelei untersagt. Wie das Presseamt der Stadt mitteilt, erließ das Rathaus eine entsprechende Allgemeinverfügung. Sie ermögliche es den Ordnungskräften, gegen Menschen, die gegen das Verbot verstoßen, vorzugehen.

Diese Allgemeinverfügung sei mit dem Polizeipräsidium abgestimmt, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Der Kommunale Vollzugsdienst des Ordnungsamtes und die Polizei sollen bei ihren Streifengängen Bettler in der Innenstadt kontrollieren. Seit einiger Zeit beobachteten der Kommunale Vollzugsdienst und die Polizei insbesondere in der Fußgängerzone vermehrt sitzende oder kniende Bettler, so das Presseamt. Die Ermittlungen des Kommunalen Vollzugsdienstes hätten ergeben, dass es sich bei jenen um eine Gruppe von 51 Menschen handelt, die alle aus einer Region eines osteuropäischen EU-Mitgliedstaates kommen. Sie reisten in Autos und Kleinbussen an und bettelten in deutschen Städten zur Einnahme- und Gewinnerzielung. Öffentliche und caritative Hilfen nähmen sie nicht in Anspruch. In Trier würden die Menschen nach den Erkenntnissen der Stadt regelmäßig vormittags mit einem Kleinbus an den Rand der Innenstadt gefahren, von wo aus sie dann die Fußgängerzone aufsuchten. Mit ihrer überwiegend knienden Haltung wollten sie bewusst Mitleid erwecken. Täglich tauschten sie ihre Standorte. Sie beendeten ihre Bettelei gleichzeitig und begäben sich wieder zurück zu ihrem Kleinbus. Anschließend führen sie zu Parkplätzen am Stadtrand, wo sie in ihren Fahrzeugen nächtigten. Dass sich unter den Bettlern auch Menschen befinden, die zu dieser Tätigkeit gezwungen werden, belege die Aussage einer Frau: Sie habe angegeben, zur Mitreise nach Deutschland gezwungen worden zu sein.

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