Grabungsschutzgebiet ist nun in Kraft

Trier. Die Ausweisung weiter Teile des Trierer Stadtgebiets als Grabungsschutzgebiet ist seit Dienstag, 22. März, in Kraft. Die Rechtsverordnung schafft den Rahmen, um archäologisch wertvolle Funde, die bei Bauprojekten zutage treten, in einem geordneten Verfahren zu sichern.

Während der Offenlage der Verordnung und bei einer Infoveranstaltung hatte sich laut Stadtverwaltung kein Änderungsbedarf ergeben.

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