Größere Abstände zu Windrädern
Thalfang · Keine Windräder in den Kernzonen von Naturparks, größere Abstände zur Wohnbebauung: Wegen neuer Vorgaben des Landes muss die Verbandsgemeinde Thalfang ihre Planung für Windkraftflächen überarbeiten.
Thalfang. Der Koalitionsvertrag der neuen Mainzer Landesregierung hat Auswirkungen auf die Windkraftpläne in der Verbandsgemeinde Thalfang. Darauf hat Bürgermeister Marc Hüllenkremer die Mitglieder des Verbandsgemeinderats Thalfang in der jüngsten Sitzung hingewiesen. Denn das zuständige Innenministerium plane eine Erweiterung des Mindestabstandes zwischen Windenergieanlagen und bebauten Flächen. Zu reinen Wohngebieten sowie zu Dorf-, Kern- und Mischgebieten betrage der Abstand dann mindestens 1000 Meter, sagt Hüllenkremer. Bisher waren es 800 Meter gewesen. Überschreite die Gesamthöhe der Anlagen 200 Meter, so seien künftig mindestens 1100 Meter Abstand notwendig.
Zudem werde der Bau von Windenergieanlagen in den Kernzonen der Naturparke durch ein entsprechendes Ziel der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm vier (LEP IV) grundsätzlich ausgeschlossen. Voraussichtlich im September wird der Entwurf einer Teilfortschreibung des LEP IV vorliegen.
Hüllenkremer geht davon aus, dass bereits jetzt schon widersprechende Planungen untersagt werden, damit die Teilfortschreibung des LEP IV nicht konterkariert wird.
Für den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde bedeute dies, dass der bisher vorgesehene Mindestabstand auf die neuen raumordnerischen Vorgaben angepasst werden müsse. cst