Stadtrat Trier Kein neues Wohngebiet in Trier-Kürenz

Trier · Abfuhr für die Grünen im Trierer Stadtrat: Die Mehrheitsfraktion fand keine nennenswerte Unterstützung für ihr Ansinnen, aus der Brache zwischen Schönborn- und Güterstraße ein neues Wohngebiet zu machen. Damit bleibt der Weg frei für die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums auf dem rund vier Hektar großen Areal.

 Brache mit Hauptbahnhof in Sichtweite: Auf diesem Grundstück an der Güterstraße soll das neue Nahversorgungszentrum für Kürenz entstehen. Foto: Rainer Neubert

Brache mit Hauptbahnhof in Sichtweite: Auf diesem Grundstück an der Güterstraße soll das neue Nahversorgungszentrum für Kürenz entstehen. Foto: Rainer Neubert

Foto: Rainer Neubert

Platz für etwa 1000 Wohnungen wäre nach Einschätzung der Grünen auf der Brache, die offiziell „Plangebiet BK 24 – Zwischen Schörnborn- und Güterstraße“ heißt. Voraussetzung wäre, sie zu einem „Urbanen Gebiet“ gemäß Paragraf 6a der Baunutzungsverordnung zu deklarieren. Darauf zielte ein Antrag der Grünen in der Sitzung des Trierer Stadtrates am Dienstagabend.

Zunächst hatten die Grünen vor, eine Zielsetzung als Mischgebiet prüfen zu lassen (der TV beichtete), modifizierten die Bezeichnung aber unmittelbar vor der Sitzung hin zu „Urbanem Gebiet“.

Diese Gebietskategorie wurde erst im Mai 2017 in der Baunutzungsverordnung verankert, um in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Mischgebiet muss die Nutzungsmischung (je zur Hälfte Wohnung und Gewerbe) nicht gleichgewichtig sein. Im konkreten Fall wären Einzelhandelsflächen nur bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern möglich – was die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums unmöglich machen würde. Mithin würde das auch das Ende der Pläne für die Umsiedlung des Edeka-Marktes von der Schöndorfer Straße in einen größen Neubau auf BK 24-Areal bedeuten.

Die große Mehrheit des Stadtrates votierte nach längerer Diskussion gegen das „Urbanes Gebiet“-Vorhaben der Grünen und bekannte sich damit zu dem geltenden Bebaungsplan-Aufstellungsbeschluss und dem Nahversorgungszentrum.

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