Grüne wehren sich gegen Spardiktat des Landes

Trier · Die Grünen verlangen von Oberbürgermeister Klaus Jensen und seinen Dezernenten, dass sie sich "mit allen gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln" gegen Sparauflagen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die die Trierer Finanzen als Landesbehörde kontrolliert, wehren sollen.

Trier. Letztlicher Auslöser für den Beschluss, den der Stadtverband der Grünen am Dienstagabend einstimmig gefasst hat, ist die Anweisung der ADD an die Stadt, im aktuellen Haushaltsplan 1,9 Millionen Euro bei den sogenannten freiwilligen Ausgaben einzusparen. Um die Auflage zu erfüllen, hat die Stadt unter anderem den freien Trägern der Jugendhilfe die Zuschüsse um fünf Prozent gekürzt (der TV berichtete).
Die aktuell rund 680 Millionen Euro Schulden der Stadt, die im kommenden Jahr um 40 bis 50 Millionen Euro anwachsen werden, seien "wesentlich durch ungenügende Mittelzuweisung bei ständig wachsenden Aufgaben verursacht", erklärt Wolf Buchmann, finanzpolitischer Sprecher der Grünen.
Tatsächlich hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Landesregierung dazu verpflichtet, den Kommunen mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Alle Ausgaben, die die Kommunen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen geleistet haben, müssten auch von Bund und Land finanziert werden - einschließlich der Verwaltungskosten, fordern die Grünen. Sparen sei zwar notwendig und sinnvoll, der "aussichts- und ziellose Wettbewerb um Einsparungen" habe allerdings dazu geführt, dass sich der "Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden und Straßen potenziert hat, viele Ämter der Verwaltung hoffnungslos unterbesetzt sind und bestimmte Leistungen kaum noch erbracht werden können", kritisiert Petra Kewes, Fraktionsvorsitzende der Grünen.
Neben höheren Zuweisungen seitens des Landes und des Bundes fordern die Grünen die Zusammenlegung von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu einer einheitlichen kommunalen Unternehmenssteuer, die vollständig den Kommunen zufließen soll.
Auch Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten sollen diese Steuer zahlen. Bemessungsgrundlage soll der Unternehmensertrag sein, der Mindeststeuersatz auf 25 Prozent festgelegt werden. woc

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort