Genehmigung Grünes Licht für den Flächennutzungsplan Trier

Trier · Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 der Stadt Trier genehmigt. Die Stadt kann den Plan nun bekannt machen und damit verbindlich werden lassen. Gleichzeitig weist die obere Planungsbehörde die Stadtverwaltung darauf hin, bei sensiblen Planungen wie dem Baugebiet Brubacher Hof auf die Belange der Landwirte, des Naturschutzes und des Verkehrs zu achten.

Genehmigung: Grünes Licht für den Flächennutzungsplan Trier
Foto: Stadtplanungsamt Trier

Der Trierer Stadtrat hatte den Flächennutzungsplan nach einem langjährigen Verfahren im Sommer beschlossen (der TV berichtete). Die Verwaltung legte ihn daraufhin der SGD Nord  zur Genehmigung vor. Diese hatte ausschließlich zu prüfen, ob der Flächennutzungsplan rechtmäßig zustande gekommen ist.

Wie die Behörde am Mittwoch mitgeteilt hat, erfolgte die Genehmigung nach sorgfältiger Prüfung der Verfahrensunterlagen, bei der unter anderem über 700 Stellungnahmen von Bürgern sowie Verbänden berücksichtigt werden mussten. “Weil dem Flächennutzungsplan keine Rechtsgründe entgegenstehen, wurde dem Antrag der Stadt Trier stattgegeben“, heißt es im Wortlaut der Stellungnahme.  Der Flächennutzungsplan ist der Rahmenplan für die städtebauliche Entwicklung in den kommenden zwei Jahrzehnten. Auch die gewerbliche Nutzung, die Flächen mit landwirtschaftlichem Vorrang und Grünflächen werden darin definiert.

 Besonders umstritten war bei der Diskussion um den Flächennutzungsplan die Ausweisung eines 30 Hektar großen Baugebiets im Stadtteil Mariahof. Um Fehlentwicklungen bei der Aufstellung der dafür notwendigen Bebauungspläne dafür und für weitere größere neue Baugebiete vorzubeugen, sollen nach Aussage der SGD Nord vor allem die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe, der Schutz der Wohn- und Arbeitsbevölkerung vor schädlichen Verkehrsemissionen, die Belange der Umwelt einschließlich des Stadtklimas berücksichtigt werden. Auch die frühzeitige und ausreichende Regelung des zusätzlichen Verkehrs müsse geregelt werden.

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