Abfall Damit es mit der Abfuhr klappt

Trier · Die Gartensaison geht zu Ende. Und es kommt die Zeit, Bäume, Sträucher, Stauden und Hecken zurückzuschneiden. Zwar gibt es eine Grüngut-Abfuhr. Doch es gibt einge Regeln zu beachten, da man sonst auf dem Grünschnitt sitzenbleibt.

 Die Mitarbeiter des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier holen Grünschnitt ab. Bis zu 13-mal im Jahr.

Die Mitarbeiter des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier holen Grünschnitt ab. Bis zu 13-mal im Jahr.

Foto: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier/ART

Jeder Haushalt in der Stadt Trier oder im Landkreis Trier-Saarburg kann jährlich 13 kostenlose Abfuhren für Grüngut anmelden. Damit die Abholung funktioniert,  sind ein paar Dinge zu beachten. Dazu gehört, dass die Gartenabfälle am Abfuhrtag bis 6 Uhr, aber nicht vor 18 Uhr am Vorabend, am Straßenrand vor dem jeweiligen Gartengrundstück abgestellt werden.

Pro Termin können bis zu drei Kubikmeter Grüngut bereitgestellt werden. Das Gewicht eines Behälters sollte dabei 20 Kilogramm nicht übersteigen. Da der Gartenschnitt ein hohes Eigengewicht hat, empfiehlt der Zweckverband ART. den Einsatz möglichst leichter Behälter.

Astschnitt muss zur Abholung separat  gebündelt werden. Zum Binden von Bündeln sind nur Materialien wie Hanfseile zulässig. Äste und Stämme dürfen nicht länger als ein Meter sein und nicht dicker als fünf Zentimeter. Wer das Grüngut in Säcken verpackt, muss wissen, dass diese zur Leerung aufgeschlitzt werden. Alle Verpackungen außer Gartenabfallsäcke aus Papier bleiben auf dem Grundstück zurück.

Für die Abholung der Gartenabfälle ist die Trennung nicht notwendig, da beides gemeinsam zu Mertesdorfer Kompost verarbeitet wird.

Bei der Anlieferung an einer Grüngutsammelstelle muss der Rasenschnitt getrennt von Sträuchern und Ästen angeliefert werden. Denn das strauchige Material laut Zweckverband wird direkt vor Ort geschreddert und auf landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung ausgebracht. Der Rasenschnitt wird in Containern gesammelt und zu Kompost verarbeitet.

Gartenabfälle müssen unbelastet und frei von Krankheiten sein. Anderenfalls gehören sie zum Restabfall. In den Restabfall gehören auch Beifuß, Blumen- und Komposterde, Riesenbärenklau, Heu, Stroh und Kleintierstreu. Denn aus den Gartenabfällen wird der „Mertesdorfer Kompost“ hergestellt, der frei von Krankheitserregern und gefährlichen Pflanzen sein muss. Auch mit Buchsbaumzünsler befallene Sträucher gehören zum Restabfall. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Mertesdorfer Kompost bei den kontinuierlichen Qualitätskontrollen das Gütesiegel erhält und als hochwertiger Humus und Dünger geeignet ist.

Wurzelstöcke dürfen nicht zur Abholung bereitgestellt werden, da sie im Fahrzeug zu Schäden führen können. Die Anlieferung von kleineren Wurzelstöcken mit einem Durchmesser bis zu 20 Zentimetern ist an allen Grüngutsammelstellen kostenlos möglich.

Küchenabfälle und Fallobst sind in haushaltsüblichen Mengen in der Biotüte richtig aufgehoben. Große Mengen Fallobst müssen jedoch an einer Biogasanlage angeliefert werden.

Terminvereinbarung für die Abholung auf Abruf unter der Servicerufnummer 0651/ 9491414, über die ART.-App und über die Webseite www.art-trier.de

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