Grünschnitt an öffentlichen Wegen
Trier. (sys) Im März sollten Gehwege von überhängenden Ästen und Zweigen befreit werden, da sie eine Gefahr für Blinde und Sehbehinderte darstellen. Daran erinnert der Blindenverband Trier. Besonders dornige Äste könnten Menschen verletzen, sagt der Verbandsvorsitzende Manfred Hornetz.
24.02.2010
, 21:55 Uhr
Besitzer privater Grünflächen sind verpflichtet, ihre Hecken, Sträucher und Bäume unter der Maßgabe des Lichtraumprofils bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Davon profitierten auch Eltern mit Kinderwagen, Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer, betont Hornetz. Verstöße können von der Stadt ge- ahndet werden.