Grundrecht verletzt

Dass mal ein Brief oder ein Päckchen verloren geht - ärgerlich, aber bei einem so großen Unternehmen wie der Post, bei der Sendungen durch hunderte Hände gehen, nicht auszuschließen. Die Vorfälle in Trier haben eine andere Qualität: Zu hunderten wurden Briefe, Päckchen und Pakete nicht zugestellt.

Wie die Post damit umgeht? Seit Ende November ist dem ehemaligen Staatsbetrieb bekannt, dass in Trier-Süd ganze Fuhren Pakete abhanden gekommen sind. Einen Monat lang ermittelte die Post intern. Erfolglos. Zur Anzeige ist das Unternehmen rechtlich nicht verpflichtet - für Kunden, deren ideell und materiell wertvollen Weihnachtpakete verschwunden sind, nur schwer nachvollziehbar. Erst jetzt - nach dem öffentlichen Druck durch den TV - reagiert die Post und holt sich Hilfe bei der Polizei. Ebenfalls nicht tolerierbar ist, dass der Monopolist hunderte Briefe mit zum Teil sensiblen Daten wissentlich fünf Tage lang im Quinter Weiher schwimmen ließ. Damit hat das Unternehmen das per Grundgesetz geschützte Briefgeheimnis mit Füßen getreten. c.wolff@volksfreund.de

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