Hab' mein Wagen voll geladen...

Dass Müll überall im öffentlichen Raum von Umweltferkeln weggeschmissen wird, gehört leider schon fast zum Alltag. Neu ist hingegen das gezielte Müllabladen auf privatem Grundbesitz - so geschehen mit einem Wohnwagen in Biewer.

 Unangenehme Osterüberraschung: Ein Unbekannter entsorgte auf einem Privatgelände einen schrottreifen Wohnwagen samt Inventar. TV-Foto: Gabriela Böhm

Unangenehme Osterüberraschung: Ein Unbekannter entsorgte auf einem Privatgelände einen schrottreifen Wohnwagen samt Inventar. TV-Foto: Gabriela Böhm

Trier-Biewer. Der Täter hatte die Osterfeiertage genutzt. Der Unbekannte war nach Be obachtungen der Nachbarn mit einem Fahrzeug und Anhänger auf einem Privatweg unmittelbar neben den Bahngleisen zu dem Privatgrundstück des Biewerer Reiseunternehmens Boomerang gelangt. Der Anhänger mit luxemburgischen Kennzeichen war mit einem alten, fahruntauglichen Wohnwagen beladen. Das schrottreife Vehikel, bis zum Dach gefüllt mit entsorgungspflichtigem Sondermüll und einer Gasflasche, stellte der Umweltfrevler unerlaubt auf dem Privatgrundstück ab. Die Nachbarn hätten den Vorgang nicht als ungewöhnlich betrachtet, sagt eine Sprecherin des Unternehmens. Das Abstellen diverser Anhänger dort sei normal. Am Dienstagmorgen nach Ostern wurde der Schrottwagen von dem Unternehmen auf dem Gelände entdeckt. Das Ärgerliche: Der Eigentümer hat jetzt nicht nur einen ramponierten Wohnwagen auf seinem Grundstück. Sondern wird mit der Entsorgung richtig zur Kasse gebeten werden. Denn einen Halter habe die Polizei bislang nicht ausfindig machen können, so die Sprecherin. Die Kripo (ein "grobes Umweltvergehen") wolle über den Hersteller versuchen, den letzten Halter zu ermitteln. Der Wohnwagen samt Inventar könne nicht einfach zur Mülldeponie gebracht werden. Denn der Wohnwagen ist gefüllt mit asbesthaltigem Material sowie weiteren Gegenständen, die gegen Gebühr entsorgt werden müssen. Das fachmännische Wegbringen des Fahrzeugs wird das Unternehmen "viel Geld" kosten - schätzungsweise 500 bis 1000 Euro, wenn der Täter nicht gefunden wird.

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