Kriminalität Haftbefehl gegen mutmaßlichen Amokfahrer erlassen

Update | Trier · Gegen den mutmaßlichen Amokfahrer von Trier ist am Mittwochmittag Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Zum Motiv machte der Angeklagte wechselnde Aussagen.

Haftbefehl gegen mutmaßlichen Amokfahrer von Trier erlassen
Foto: Roland Morgen

Einen Tag nach der Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone haben am Mittwoch mehrere Hundert  Menschen vor der Porta Nigra der Opfer gedacht und sich mit den Angehörigen der Toten und Verletzten solidarisch gezeigt. „Trier trauert, Trier leidet, aber Trier resigniert nicht“, fasste Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe die Stimmung in der Bevölkerung zusammen. Gemeinsam mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer legte er einen Kranz vor dem „zentralen Symbol der Stadt“ (Leibe) nieder. Man brauche jetzt einen Erinnerungspunkt, sagte der OB. 

Zahlreiche Menschen zündeten zum Gedenken an die Opfer Kerzen an und legten Blumen nieder – auch an den Stellen in der Fußgängerzone, wo ahnungslose Passanten am Vortag von dem Amokfahrer durch die Luft gewirbelt worden waren. Fünf Menschen starben, darunter ein neun Wochen altes Baby und sein 45 Jahre alter Vater. Beide hatten neben der deutschen auch die griechische Staatsbürgerschaft. Die Mutter des getöteten Mädchens und der anderthalbjährige Bruder wurden verletzt ins Krankenhaus gebracht. Darüber hinaus starben drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren, darunter nach Ministeriumsangaben die Lehrerin einer berufsbildenden Schule.

Gegen den mutmaßlichen Amokfahrer wurde am Mittag von einem Richter Haftbefehl wegen fünffachen Mordes erlassen. Der 51-jährige Mann aus dem Trierer Stadtteil Zewen war am Vortag von Zivilpolizisten überwältigt und festgenommen worden, nachdem er mit seinem Geländewagen im Anschluss an die Todesfahrt unweit der Porta Nigra angehalten hatte.

Der mit 1,4 Promille alkoholisierte Mann wollte so viele Menschen wie möglich töten oder zumindest verletzen, glauben die Ermittler.  Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Peter Fritzen ist das Motiv für die Tat weiter unklar. In seinen Vernehmungen durch Beamte der Trierer Mordkommission habe der zuletzt offenbar obdachlose Mann „wechselnde und in Teilen nicht nachvollziehbare Angaben“ gemacht, aus den sich bislang „weder ein nach-vollziehbares Motiv für die Tat noch Einzelheiten zum Tathergang“ herleiten ließen. Es gibt aber laut Fritzen weiter keine Anhaltspunkte für ein mögliches politisches, religiöses oder ähnliches Motiv.

Der 51-jährige Tatverdächtige sitzt nun in Untersuchungshaft und soll in den nächsten Tagen weiter vernommen werden. Außerdem will die Staatsanwaltschaft einen psychiatrischen Sachverständigen beauftragen, der ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des 51-Jährigen erstellen soll. Der Beschuldigte habe während der Festnahme und in Polizeigewahrsam psychische Auffälligkeiten gezeigt, hieß es zur Begründung. Allerdings bestünden derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss der Schuldfähigkeit, sagte Chef-Staatsanwalt Fritzen.

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