Haftbefehl gegen Trierer Schreckschuss-Schützen

Trier · Nicht nur eine Schreckschusspistole, sondern auch ein Butterflymesser und mehrere DVDs, die er angeblich klauen wollte, hatte der 30-jährige Trierer dabei, den die Polizei am Mittwoch im Mediamarkt festgenommen hat. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft.

 Um festzustellen, ob tatsächlich geschossen wurde, setzt die Polizei am Mittwoch, 14. Dezember, Sprengstoffspürhunde im Kaufland-Parkhaus im Trierer Margaretengässchen ein. TV-Foto: Christiane Wolff

Um festzustellen, ob tatsächlich geschossen wurde, setzt die Polizei am Mittwoch, 14. Dezember, Sprengstoffspürhunde im Kaufland-Parkhaus im Trierer Margaretengässchen ein. TV-Foto: Christiane Wolff

Foto: Christiane Wolff

Der Beschuldigte sei bei seiner Festnahme gegen 17 Uhr im Alleencenter in der Ostallee in Besitz einer Schreckschusspistole, die er im Hosenbund mit sich führte, gewesen, teilt die Staatsanwalt in einer Pressemitteilung mit. Die Pistole habe "frische Gebrauchsspuren" aufgewiesen.
Der Verdächtige habe eingeräumt, mit der Waffe am Mittwoch im Kaufhof-Parkhaus im Trierer Margarethengässchen geschossen zu haben. Er habe diese dort ausprobieren wollen, gab er bei der Polizei an.
Der Beschuldigte ist nicht Inhaber eines sogenannten "kleinen Waffenscheins", der zum Führen einer solchen Waffe berechtigt. Gegen ihn bestehe laut Staatsanwaltschaft daher der dringende Tatverdacht eines "strafbaren Verstoßes gegen das Waffengesetz".

Neben der Schreckschusswaffe habe der Mann ein Butterflymesser dabei gehabt, das ebenfalls sichergestellt wurde. Weiter wurden bei ihm mehrere DVDs gefunden, die er laut Staatsanwaltschaft "in dem Elektronik-Fachmarkt mutmaßlich in Diebstahlsabsicht in seine Kleidung gesteckt hatte". Gegen ihn bestehe daher auch der dringende Tatverdacht des Diebstahls mit Waffen.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 30 Jahre alten Mann aus dem Raum Trier. Er ist in der Vergangenheit bereits wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln strafrechtlich in Erscheinung getreten und deswegen im Jahr 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der Beschuldigte ist am Donnerstagnachmittagdem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Trier vorgeführt worden. Dieser hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen und Verstoßes gegen das Waffengesetz erlassen.

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