Halteverbot in der unteren Bergstraße

Newel-Butzweiler. (alf) In der unteren Bergstraße in Newel-Butzweiler soll es ein beidseitiges Halteverbot geben. Das hat die Verbandsgemeinde-Verwaltung Trier-Land mitgeteilt.

Diese Anordnung ist das Ergebnis einer Überprüfung der Verkehrssituation, nachdem es Beschwerden wegen des schlechten Zustands der Straße und Sicherheitsmängeln gegeben hat.

Laut Alfred Dewald von der VG-Verwaltung wurde die Verfügung insbesondere wegen einer Gefährdung für Kinder erlassen. Die Straße ist eng, hat keinen Bürgersteig und verläuft im unteren Teil mitten durch einen Bauernhof.

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