Halteverbot in der unteren Bergstraße
Newel-Butzweiler. (alf) In der unteren Bergstraße in Newel-Butzweiler soll es ein beidseitiges Halteverbot geben. Das hat die Verbandsgemeinde-Verwaltung Trier-Land mitgeteilt.
15.10.2010
, 21:43 Uhr
Diese Anordnung ist das Ergebnis einer Überprüfung der Verkehrssituation, nachdem es Beschwerden wegen des schlechten Zustands der Straße und Sicherheitsmängeln gegeben hat.
Laut Alfred Dewald von der VG-Verwaltung wurde die Verfügung insbesondere wegen einer Gefährdung für Kinder erlassen. Die Straße ist eng, hat keinen Bürgersteig und verläuft im unteren Teil mitten durch einen Bauernhof.