Hammertäter vor Gericht: Staatsanwalt fordert vier Jahre für 22-Jährigen

Trier · Am Trierer Landgericht muss sich am Freitag ein 22-Jähriger verantworten, der im Januar eine Studentin auf offener Straße mit einem Hammer eingeschlagen haben soll, um sie zu vergewaltigen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von vier Jahren und einem Monat.

Ein Gutachten bescheinigt dem jungen Mann eine Persönlichkeitsstörung. Vor der versuchten Vergewaltigung hatte er sich in exhibitionistischer Absicht zudem in vier Fällen in Gegenwart von Frauen auf der Straße entblößt. Am heutigen Verhandlungstag legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab.

Staatsanwalt Stephane Parent fordert in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und einen Monat. Die Strafe soll der 22-jährige Angeklagte in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung mit psychologischer Behandlung absitzen.

Derzeit hat sich das Gericht zur Beratung zurückgezogen. Ein Urteil wird gegen Mittag erwartet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort