Handwerkerpark Feyen kommt

Der Handwerkerpark Trier-Feyen wird kommen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz lehnte auch die zweite Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan ab und lies eine Revision nicht zu.

 Schrott, Zerfall, Tristesse: Aus dem maroden Militär-Areal in Trier-Feyen soll ein Paradies für Handwerksbetriebe werden. Alle Klagen gegen das Projekt scheiterten. TV-Foto: Friedemann Vetter

Schrott, Zerfall, Tristesse: Aus dem maroden Militär-Areal in Trier-Feyen soll ein Paradies für Handwerksbetriebe werden. Alle Klagen gegen das Projekt scheiterten. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Seit acht Jahren streiten Anwohner, Umweltschutzverbände, Stadt und Handwerkskammer über den Handwerkerpark Trier-Feyen. Insbesondere HWK-Geschäftsführer Hans-Hermann Kocks setzt sich immer wieder intensiv für das Projekt ein, das er für unerlässlich hält, damit Handwerksbetriebe nicht wie in den vergangenen Jahren mangels zur Verfügung stehender Flächen in die umliegenden Orte abwandern und der Wirtschaftsstandort Trier Arbeitsplätze verliert.Doch dieses Handwerker-Paradies grenzt direkt an das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Mattheiser Wald. Aus dieser Konstellation entstand eine Serie von Klagen, die das OVG seit Jahren beschäftigt. Eine Anwohnerin hatte 2006 Klage eingereicht. Sie argumentierte mit einer zu erwartenden hohen Verkehrs- und Lärmbelastung und einem Verstoß gegen das immissionsschutzrechtliche Trennungsgebot von Wohn- und Gewerbegebieten.Diese Klage hatte Erfolg - und scheiterte doch. Das Gericht hob den Bebauungsplan auf. Gleichzeitig machten die Koblenzer Richter jedoch deutlich, dass der geplante Handwerkerpark "grundsätzlich zulässig" sei, und dass der Bebauungsplan durch eine nachzureichende Lärmschutzregelung wieder in Kraft gesetzt werden kann. Das ist längst geschehen, der Stadtrat hat den Baubeschluss gefasst, der Bebauungsplan ist rechtskräftig.2007 folgte die zweite Klage, wieder eingereicht von einem der Anwohner im Wohngebiet Pellinger Straße. Seine Argumentation: die Planung berücksichtige naturschutzrechtliche Belange nur unzureichend. Das Oberverwaltungsgericht lehnte auch diesen Normenkontrollantrag ab.Die Planung stehe mit nationalem und europäischem Arten- und Habitatschutzrecht im Einklang, sagen die Koblenzer Richter. Die Umsetzung des Bebauungsplans werde nicht auf dauerhaft unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen.Die Handwerkskammer ist startbereit. "Wir haben Anforderungen von 35 Betrieben, die sieben Hektar der Fläche kaufen wollen", sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Josef Adams. "Im Etat der Stadt Trier sind vier Millionen Euro für die Realisierung veranschlagt, wovon drei über die Grundstücksverkäufe wieder zurück fließen. Es kann losgehen." Meinung Klare Worte der Richter Der Handwerkerpark Trier-Feyen hat das letzte juristische Hindernis überwunden. Wieder hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz eine zentrale Erkenntnis dieser Debatte bestätigt: Die für das Projekt vorgesehene Fläche liegt zwar tatsächlich direkt neben dem im Herbst 2003 als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Mattheiser Wald, aber sie gefährdet ihn nicht. Das Habitats- und Artenschutzrecht ist in jedem Punkt beachtet worden. Klare Worte der höchsten Instanz. Die Handwerkskammer hat mehr Betriebe an der Hand als sie für einen Start in Feyen brauchen würde. Damit ist klar: Der Handwerkerpark wird kommen. Das Primärziel kann jetzt nur noch darin bestehen, dieses Projekt schnell und effektiv umzusetzen und zu einem Erfolg für den Mittelstand der Region zu machen. Die Gegner des Projekts dürfen ihre grundsätzlich verständliche und jetzt entkräftete Sorge um den Mattheiser Wald nicht in eine unberechtigt destruktive Verweigerungshaltung verwandeln. j.pistorius@volksfreund.de

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