Handwerkerpark noch nicht sicher

TRIER. Es ist in den letzten Monaten still geworden um den geplanten Handwerkerpark Trier-Feyen. Freunde und Gegner des Projekts warteten gespannt auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. Dieses Urteil liegt jetzt vor (der TV berichtete), und obwohl es den Bebauungsplan aufgehoben hat, schürt es den Optimismus der Befürworter.

Seit sechs Jahren kämpfen Stadt und Handwerkskammer Trier um die Verwandlung des maroden ehemaligen Militär-Areals in ein Paradies für mittelständische Handwerksbetriebe. Dieses Gewerbegebiet soll in Trier-Feyen auf einem von früheren Übungsfahrbahnen versiegelten Plateau hinter den Wohngebäuden an der Pellinger Straße entstehen. Von Anfang an hatte der Plan zwei Gegnergruppen: Umweltschutzverbände protestieren gegen die Planung eines Gewerbeparks direkt am Naturschutzgebiet Mattheiser Wald. Die Anwohner des betroffenen Areals an der Pellinger Straße argumentieren, die Ansiedlung von Handwerksbetrieben bewirke einen starken Anstieg der Lärm- und Verkehrsbelastung. Eine Anwohnerin reichte eine Normenkontrollklage gegen den Handwerkerpark ein, die von vielen Nachbarn unterstützt wurde. Die Klage hatte Erfolg: Das Gericht hob den Bebauungsplan auf. Gleichzeitig machten die Koblenzer Richter jedoch deutlich, dass der geplante Handwerkerpark "grundsätzlich zulässig" sei, und dass der Bebauungsplan durch eine nachzureichende Lärmschutzregelung wieder in Kraft gesetzt werden kann. "Wir begrüßen dieses Urteil", sagt Hans-Hermann Kocks, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Trier. "Jetzt ist der Stadtrat gefordert, dieses Projekt zügig umzusetzen." Das OVG habe mit diesem Urteil den Weg frei gemacht, auf dem ehemaligen Konversionsgelände 50 bis 70 Unternehmen aus Handwerk und Mittelstand ansiedeln zu lassen. Beschlüsse sind noch nicht gefasst

Kocks: "Der Verwirklichung stehen weder Gründe des Naturschutzes noch des Lärmschutzes entgegen, Flächen des Naturschutzgebietes Mattheiser Wald werden nicht in Anspruch genommen, und auch das Nebeneinander des Handwerkerparks und des reinen Wohngebiets ist zulässig." Die Lärmschutzregelung sei "einfach und kurzfristig umsetzbar". Auch Wirtschaftsdezernentin Christiane Horsch, die ebenso wie Kocks seit Beginn der Diskussionen entschlossen hinter dem Projekt steht, ist zufrieden. "Unsere umfangreichen Voruntersuchungen des Standorts haben sich nun ausgezahlt, die juristische Überprüfung der Planung hat die nötige Klarheit geschaffen." Die Dezernentin ist sicher, "dass der Handwerkerpark bald verwirklicht werden kann". Doch die zur Verwirklichung des Handwerkerparks notwendigen Baubeschlüsse hat der Stadtrat noch nicht gefasst - und es erscheint momentan fraglich, ob er das überhaupt noch kann. Der Satzungsbeschluss im Juni 2005 ging zwar mehrheitlich über die Bühne: CDU, FDP und UBM waren dafür, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD stimmten dagegen. Doch die UBM hat starke Zweifel und stellt bereits seit einiger Zeit in Aussicht, dem Projekt die Zustimmung zu entziehen. Sollte das geschehen, hat der Handwerkerpark im Rat keine Mehrheit mehr hinter sich. Der TV fragte den UBM-Vorsitzenden Hermann Kleber. "Wir teilen den Optimismus der Befürworter nicht", betonte dieser. "Unserer Ansicht nach gibt es sehr wohl attraktive Alternativen." Kleber verweist auf die von der Trierer Wohnungs- und Gewerbebau (Triwo) angebotenen Flächen im Gewerbegebiet Euren. Quadratmeterpreis inklusive Erschließung: 35 Euro. Kleber dazu: "So ein Angebot kann man doch nicht einfach übergehen." Dezernentin Horsch hatte der Triwo allerdings eine Absage erteilt (der TV berichtete). "Wir haben uns noch kein abschließendes Urteil gebildet", sagt der Vorsitzende der UBM. "Die Fraktion diskutiert diese Sache sehr kontrovers, das Ergebnis wird sich zeigen."

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