Handy am Steuer kann teuer werden

Trier · Seit 2001 ist das Handy am Ohr im Auto verboten. Doch viele halten sich nicht daran und laufen Gefahr, von der Polizei erwischt zu werden. Der TV hat beispielhaft zwei Verhandlungen am Amtsgericht Trier besucht.

Trier. Wer am Steuer eines Autos mit laufendem Motor sitzt, darf nicht gleichzeitig ein Mobiltelefon benutzen (siehe Extra). Zwei Männer, die unabhängig voneinander gegen diese Bestimmung verstoßen haben sollen, legten Widerspruch gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid ein, sodass die Fälle am Dienstag vor dem Amtsgericht Trier landeten.

Fall Nummer eins: Die Polizei kontrollierte am 13. Mai am Verteilerkreis Trier-Nord. Zwei Beamte im Zivilfahrzeug gaben Verstöße an ihre Kollegen weiter, die ertappte Autofahrer anhielten. Vor Gericht sagt einer der Polizisten als Zeuge: "Ich gebe nur Sachen durch, von denen ich absolut überzeugt bin. Zudem spreche ich mich mit meiner Kollegin ab."
Der 53-jährige Fahrer eines auffälligen roten Porsche habe seine linke Hand am linken Ohr gehalten und "eindeutige Sprechbewegungen" gemacht. Dies habe er auch auf einer internen Liste zu den Verstößen festgehalten, um sich später an einzelne Fälle besser erinnern zu können, erklärt der Polizist. Das Handy selbst habe er allerdings nicht gesehen. Seine Kollegin sagt aus, sie habe ein Handy am Ohr gesehen.
Der Beschuldigte gibt hingegen an, über die Freisprecheinrichtung seines Porsche telefoniert zu haben, was erlaubt ist: "Mein Handy lag auf dem Beifahrersitz."
Die Verhandlung wird am Dienstag, 12. November, fortgesetzt. Dann soll der Polizist aussagen, der den 53-jährigen Saarländer angehalten hat.

Fall Nummer zwei: Bei einer Kontrolle am 3. April auf dem Petrisberg in Trier fiel ein 52-jähriger Trierer auf. Vor Gericht sagt er aus, er habe zwar "mit Ohrstöpseln herumgespielt", aber keineswegs telefoniert. Ein Polizist vermutet, der Fahrer habe die Beamten erkannt und deshalb das Handy schnell heruntergenommen. Der zweite Augenzeuge erinnert sich nicht an den Fall und auch nicht an den Porsche 911 Cabrio des Beschuldigten. Ein dritter Polizist sieht sich erst einmal das Datenerfassungsblatt an, das er seinerzeit ausgefüllt hat. Zur Aufklärung beitragen kann er nicht. Richterin Iris Scholten stellt das Verfahren gegen den 52-Jährigen wegen "Ungenauigkeiten" ein.

Die Polizei: Können Handy-Sünder dem Bußgeld durch Widerspruch entgehen? "Es kann zwar vorkommen, dass sich Polizisten an den Einzelfall nicht erinnern", sagt Polizei-Pressesprecherin Sabine Bamberg. "In der Regel machen sie sich aber Notizen, zum Beispiel zur Farbe des Handys."
Michael Lindner vom Polizeipräsidium Rheinpfalz teilt auf TV-Anfrage mit: "Über die Fälle von Telefonieren am Steuer wird bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes in Speyer keine eigene Statistik geführt."Extra

Straßenverkehrsordnung, Paragraf 23, Absatz 1a: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand nehmen kostet im Regelfall 40 Euro Bußgeld plus Gebühren sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy benutzen kostet 25 Euro. cus

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