Hartz-IV-Eltern müssen Mittagstisch-Zuschuss neu beantragen

Trier · Frist verlängert: Eltern, die Hartz IV, Wohngeld oder Kindergeldzulage erhalten, können noch bis zum 30. Juni Anträge auf Unterstützung aus dem neuen Bildungs- und Teilhabegesetz stellen.

Trier. Nur ein geringer Prozentsatz der Trierer Eltern, deren Kinder vom Bundes- und Teilhabegesetz profitieren sollen, haben bislang die neuen Unterstützungen bei Stadt und Jobcenter beantragt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien übernimmt die Kommune zum Beispiel die Gebühren für Mal- und Musikkurse oder Vereine, bis zu zehn Euro im Monat. Zusätzlich können die Übernahme von Nachhilfe, Klassenfahrten und ein Zuschuss zum Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätten beantragt werden sowie 100 Euro pro Jahr für Schulmaterial (der TV berichtete).
Damit die Umsetzung des komplizierten Gesetzes, das rückwirkend zum 1. Januar 2011 gilt, in Gang kommt, ist die Antragsfrist bis zum 30. Juni verlängert worden. Hartz-IV-Empfänger müssen Anträge beim Jobcenter in der Dasbachstraße stellen. Empfänger von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag wenden sich ans städtische Jugendamt.
In Trier gibt es derzeit rund 2300 Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen. 1050 Familien mit geringem Einkommen erhalten Wohngeld oder Kindergeldzuschlag. Insgesamt gibt es in Trier rund 3350 leistungsberechtigte Haushalte.
Beim Jobcenter sind bis Mitte Mai 1060 Anträge eingegangen, 469 davon wurden bislang bewilligt. Beim Jugendamt wurden 244 Anträge eingereicht. Bewilligt wurde davon bislang keiner, weil die Stadt auf eine entsprechende Landesverordnung warten muss, die wegen der Regierungsneubildung in Mainz noch nicht vorliegt. Da für ein Kind mehrere Anträge gestellt werden können, übersteigt die Zahl der eingereichten Anträge allerdings weit die Zahl der Kinder, für die diese gestellt wurden.
Grundsätzlich sei das Gesetz, das Kindern aus einkommensschwachen Haushalten eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll, zu begrüßen, erklärt Triers Sozialdezernentin Angelika Birk. "Allerdings ist der mit den gesetzten Rahmenbedingungen verbundene administrative Aufwand sehr hoch."woc

Wichtig für Hartz-IV-Bezieher: Der Zuschuss zum Mittagessen in Schulen oder Kindergärten, der bislang schon von der Kommune bezahlt wurde, muss durch das neue Gesetz extra beantragt werden. Wer das nicht tut, muss künftig den regulären Preis für den Mittagstisch zahlen. woc

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