Kriminalität Haus des Jugendrechts in Trier präsentiert interaktives Video

Trier · Das Haus des Jugendrechts in Trier zeigt in einem neuen Erklärvideo die möglichen Konsequenzen nach einer Straftat auf – interaktiv.

 Ein Jugendlicher schiebt in einem Fotogeschäft eine Kompaktkamera unter seine Jacke. Was passiert, wenn er dabei erwischt wird, zeigt das Haus des Jugendrechts in einem neuen Erklärvideo.

Ein Jugendlicher schiebt in einem Fotogeschäft eine Kompaktkamera unter seine Jacke. Was passiert, wenn er dabei erwischt wird, zeigt das Haus des Jugendrechts in einem neuen Erklärvideo.

Foto: picture alliance/dpa/Felix Kästle

Max Mayer ist 14 Jahre alt und hat ein Problem: Die Mutprobe seines Freundeskreises hat er zwar bestanden. Allerdings wurde er vom Ladendetektiv beim Diebstahl mehrerer Packungen Zigaretten erwischt. Nun liegt die Anzeige bei der Polizei und er weiß nicht, was auf ihn zukommen wird. Wie soll er sich verhalten? Welche Strafen könnten folgen?

Das Haus des Jugendrechts in Trier erklärt auf seiner Homepage in einem Video, was jugendlichen Ersttätern blüht, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. „Es gibt eine große Palette von Sanktionsmöglichkeiten“, sagt dazu Peter Fritzen. „Im Jugendstrafrecht stehen dabei nicht Schuld und Sühne, sondern der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt.“ Der Leitende Oberstaatsanwalt des Staatsanwaltschaft Trier hat am Dienstag gemeinsam mit Polizeipräsident Rudolf Berg und den Verantwortlichen der Institutionen, die im Haus des Jugendrechts täglich eng zusammenarbeiten, das von der Intermedia-Design-Studentin Viktoria Neu erstellte interaktive Video zum Fall M.A.X. vorgestellt. Der steht exemplarisch für die 2100 Ermittlungsverfahren der Polizei, die dort jährlich bearbeitet werden. Hinzu kommen 160 Verfahren der Bundespolizei, die für Verstöße an Bahnhöfen oder an der Landesgrenze zuständig sind. Insgesamt 2000-mal muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Angesichts von 50 000 Verfahren insgesamt relativiere sich die Zahl der Jugendstraftaten, sagt Fritzen. Zudem seien viele Mehrfachtäter darunter.

Deren Zahl zu reduzieren, sehen die Akteure im Haus des Jugendrechts als Kern ihrer Aufgabe. „Junge Menschen sind noch besser formbar als Erwachsene. Damit Sanktionen erzieherische Wirkung haben, müssen die Reaktionen auf eine Tat möglichst zeitnah erfolgen.“

Das passiert auch bei Max, der nur wenige Tage nach seiner ersten Straftat die Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei erhält. Auch sein Mutter wird informiert. Wie im wirklichen Leben hat er im Video die Möglichkeit, hinzugehen und seine Tat einzuräumen, oder fernzubleiben und alles abzustreiten. Welche Konsequenzen das im besten oder schlechtesten Fall hat, wird – je nachdem, welchen Button der Betrachter anklickt – in Bild, Schrift und Ton erklärt. „Die Möglichkeit der Interaktivität erzeugt einen Lerneffekt“, ist Studentin Viktoria Neu überzeugt, die vier Semester lang viel Zeit in die Konzeption und Gestaltung des drei- bis fünfminütigen Videos investiert hat. „Es gibt eben nicht nur einen Weg durch ein Verfahren.“

Das Erklärvideo soll den jungen Erststraftätern, aber auch deren Eltern Angst nehmen und Fragen beantworten. Wolfgang Bohnen, Leiter der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Trier, ist mit dem Ergebnis des Videoprojekts zufrieden. „Was herausgekommen ist, hat uns positiv überrascht. So einfach und verständlich konnte das nur jemand machen, der sonst nichts unmittelbar mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu tun hat.“

Das Video soll demnächst auch bei der Präventionsarbeit in Schulen eingesetzt werden. Schüler können dann in die Rolle von Max schlüpfen und zum Beispiel mehr über das „Diversionsverfahren“ erfahren. Das ist die besondere Möglichkeit im Jugendstrafrecht, ohne Anklageerhebung und Strafverfahren zu sanktionieren. Voraussetzung dafür: Der Täter gesteht und ist einsichtig. 

Statistische Erhebungen über die tatsächliche Verkürzung von Strafverfahren gibt es laut Polizeipräsident Rudolf Berg bislang nicht. Allerdings sei die Qualität der Verfahren durch das Haus des Jugendrechts deutlich gestiegen.

Torben Seeger, Geschäftsführer der Beratungsstelle des Vereins Starthilfe, der mit elf Mitarbeitern im Haus der Jugend aktiv ist, bestätigt mit Verweis auf seine langjährige Berufserfahrung diese Aussage: „Im Vergleich zu früher geht es erheblich schneller und geschieht unmittelbar. Wenn es ein Jahr dauert, bis die Täter zur Verhandlung geladen werden, wissen die doch oft gar nicht mehr, was sie getan haben.“

 Die enge Zusammenarbeit vieler Beteiligter ist ein Markenzeichen: Ein Ausschnitt aus dem interaktiven Erklärvideo.

Die enge Zusammenarbeit vieler Beteiligter ist ein Markenzeichen: Ein Ausschnitt aus dem interaktiven Erklärvideo.

Foto: Friedemann Vetter/Paul Trauden

Das interaktive Video M.A.X. finden Sie hier

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