Heiligkreuzer haben Angst um Wohngebiet

Trier-Heiligkreuz · Die Veränderungen im Gebiet zwischen Bernhard-, Druckenmüller- und Wisportstraße enthalten Konfliktpotenzial. Auf dem Ex-Klostergelände in der Bernhardstraße entsteht ein Wohnkomplex. Deshalb wird der Bebauungsplan BH 36-1 aufgestellt, der für das gesamte Gebiet gültig ist. Darin liegt auch das Gelände der Firma Kieback & Peter. Das Gebiet soll vom reinen zum allgemeinen Wohngebiet werden. Dagegen laufen Anwohner und Nachbarn der Firma Sturm.

 In fünf Metern Abstand von dem Zaun könnte die Firma Kieback & Peter laut neuem Bebauungsplan eine neue Halle errichten. Weil sie Beeinträchtigungen erwarten, wehren sich Nachbarn dagegen. TV-Foto: Cordula Fischer

In fünf Metern Abstand von dem Zaun könnte die Firma Kieback & Peter laut neuem Bebauungsplan eine neue Halle errichten. Weil sie Beeinträchtigungen erwarten, wehren sich Nachbarn dagegen. TV-Foto: Cordula Fischer

Trier-Heiligkreuz. Seit 1959 hat die Berliner Firma Kieback & Peter einen Sitz in Heiligkreuz in der Wis portstraße. Zunächst war es ein Auslieferungslager. Heute produziert der Betrieb dort unter anderem Kunststoffteile im Bereich Gebäudeautomation und Gebäudemanagement. Die Entwicklung des gesamten Gebiets zwischen Bernhard-, Druckenmüller- und Wisportstraße hat seit 1953 der Bebauungsplan BHz 4 geregelt. Weil der Missionsorden der Weißen Schwestern sein Klostergelände in der Bernhardstraße verkauft hat und der Investor Eifel-Haus dort einen Wohnkomplex errichten will, stellt die Stadt einen neuen Bebauungsplan (BH 36-1) auf, der für das gesamte Gebiet gilt. In der Begründung dazu heißt es, dass der alte Plan wegen seines Alters nicht mehr geeignet sei, die städtebauliche Entwicklung zu regeln. Außerdem habe sich das Gebiet anders entwickelt als 1953 festgesetzt. Im Bebauungsplan BHz 4 wird das Areal als "reines Wohngebiet" ausgewiesen (siehe Extra). Der Betrieb Kieback & Peter unterliege "auf der Grundlage des Bebauungsplans BHz 4 Einschränkungen des zulässigen Störgrades", heißt es. Als Ziel des neuen Plans soll aus dem reinen ein allgemeines Wohngebiet werden - das erlaubt höhere Lärmimmissionen. Andererseits enthält das Dokument auch den Passus, dass der Standort der Firma "durch Festsetzung als Gewerbegebiet gesichert werden" soll. Außerdem werden "Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück" festgelegt.
Zum ersten Mal haben Anwohner sowie Ortsbeirat davon erfahren, als der Entwurf des Bebauungsplans in der Ortsbeiratssitzung am 27. September vorgestellt wurde. Eingezeichnet sind dort auch die Ausmaße einer möglichen neuen Halle auf dem Firmengrundstück - mit 12,70 Metern Höhe, knapp 40 Metern Breite und etwa 60 Metern Länge. "Wir fühlen uns reingelegt", sagt Ulrike Alt, deren Gartengrundstück an das Kieback-&-Peter-Gelände grenzt. Bisher hätte sie die Firma als harmlosen Nachbarn wahrgenommen. Denn die Produktionshalle befindet sich auf der ihrem Grundstück abgewandten Seite.
Vom Grundstück der Weißen Schwestern, das an einer Stelle an das Firmengelände grenzt, sei als Filetstück in der Stadt gesprochen worden. Das klinge angesichts eines Betriebs wie Kieback & Peter in der Nachbarschaft "wie Hohn". "Wir befürchten eine Beeinträchtigung unserer Lebensqualität." Denn zu befürchten sei Lärm in gesundheitsschädlichen Ausmaßen und der Ausstoß von Schadstoffen, sagt Alt.
Firma macht wenig Angaben


Lutwin Görgen, Leiter des Werks in Trier, möchte keine Angaben zu etwaigen Expansionsplänen der Firma machen und auch nicht darüber, ob Lager oder Produktion in einer neuen Halle untergebracht werden könnte. Vornehmlich sei es aber "unser Bestreben, das, was immer schon da war, beizubehalten". Die "Immissionswerte werden festgeschrieben, und damit kann jeder leben", sagt Görgen. Zumal die Kunststoffe, die verarbeitet würden, lebensmittelecht seien.
Festgeschrieben ist im Stadtteilrahmenplan für Heiligkreuz (Stadtratsbeschluss 14. Dezember 2005) aber folgendes Schlüsselprojekt: Das Gewerbegebiet in der Wisportstraße soll sich "weg von einer potenziellen gewerblichen Nutzung mit immissionsintensiver Produktion hin zu einer nachbarschaftsverträglichen Nutzung" (Seite 13) entwickeln. "Warum wird sich in dem Bebauungsplan nicht mehr auf den Stadtteilrahmenplan bezogen?", fragt Alt. Und: "Warum wird ein hochwertiges Wohngebiet nicht geschützt?" Die Zeit der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs bis zum 28. November wollen die Anwohner nutzen, um "ganz vehement Eingaben" zu machen. Möglich ist dies im Baubürgerbüro im Rathaus sowie im Internet unter www.trier.de/bauleitplanung
Extra

Klassifizierung: Die Baunutzungsverordnung gibt vor, welche Voraussetzungen in Wohn- (reine und allgemeine) und Gewerbegebieten gelten. Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude. In Ausnahmefällen können unter anderem nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Dort können ausnahmsweise zugelassen werden: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen. Allgemeine Wohngebiete sind durch Lärm und andere Immissionen stärker belastet als reine Wohngebiete. Richtwerte reines Wohngebiet: tagsüber 50, nachts 35 Dezibel, allgemeines Wohngebiet: tagsüber 55, nachts 40 Dezibel; Richtwerte für Mischgebiete: tagsüber 60, nachts 45 Dezibel; Gewerbegebiete: tagsüber 65, nachts 50 Dezibel. cofi

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