Heißer Draht zur Ausländerbehörde

TRIER. Eine Mitarbeiterin der Deutschen Bank Trier hat sensible Kontodaten eines chinesischen Studenten an die Ausländerbehörde weiter gegeben und damit gegen den Datenschutz verstoßen. Noch im Dezember hatte das Geldinstitut behauptet, die Behörde sei keinesfalls von Seiten der Bank informiert worden (der TV berichtete).

Unter der Überschrift "Anrufer unbekannt" berichtete der Trierische Volksfreund am 23. Dezember 2005 über einen bis dato rätselhaft scheinenden Vorfall: Beim städtischen Ausländeramt waren per Telefon detaillierte Informationen über Kontobewegungen eines chinesischen Studenten eingegangen. "Jemand von der Deutschen Bank hat angerufen und mitgeteilt, dass ein Herr Li (Name von der Red. geändert) am 20. Mai 5000 Euro eingezahlt hat und am 27. Mai 4000 Euro (zwei Mal 2000 Euro) abgehoben hat", führt der von einer Mitarbeiterin des Ausländeramts unterschriebene Aktenvermerk auf, der dem TV als Lichtkopie vorliegt. Telefonprotokolle kontrolliert

Als Lis Lebensgefährtin später die Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte, konfrontierte das Amt sie mit den Daten. Offenbar hegte die Behörde den Verdacht, dass die junge Frau sich mit Hilfe des Geldes ihren Studienaufenthalt erschleichen wollte. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet - das Verfahren allerdings eingestellt, nachdem fest stand, dass alles seine Richtigkeit hatte. Ungelöst blieb die Frage, wer das Ausländeramt illegal mit den sensiblen Daten versorgt hatte. "Wir haben zwei Mal gründlich recherchiert. Keiner unserer Mitarbeiter hat die Daten weitergegeben", behauptete Deutsche-Bank-Sprecher Markus Block im Dezember trotz des Aktenvermerks. Dem Studenten Li schrieb das Geldinstitut gar: "Möglicherweise hat eine dritte Person, welche sich im Besitz ihrer Kontoausszüge befand, beim Amt angerufen." Nach der Berichterstattung im TV griffen weitere Medien das Thema auf: Mitte Januar berichtete das Nachrichtenmagazin Spiegel-Online und die Frankfurter Rundschau, im Februar das ZDF. Student Li wandte sich mit der Bitte um Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Die ADD forderte von der Bank einen Bericht über die Überprüfung und eine Liste der Telefonanrufe vom Tag des Aktenvermerks. Danach stand fest: Eine Mitarbeiterin der Trierer Filiale hat die Informationen an die Ausländerbehörde weitergegeben. "Wir haben die entsprechenden Konsequenzen gezogen", sagte Bank-Sprecher Andreas Bartels am Donnerstag dem Volksfreund. Nach TV-Informationen wurde der Mitarbeiterin fristlos gekündigt. Zwar müssten Bankmitarbeiter auffällige Kontobewegungen melden. "Aber auf keinen Fall selbstständig einer Behörde, sondern unseren internen Spezialisten", sagt Bartels. "Diese informieren dann gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft oder das Landeskriminalamt." Keine Konsequenzen im Ausländeramt

Der Trierer Reiner Marz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen in Mainz, hatte mit einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung Aufklärung über den Fall und eine datenschutzrechtliche Bewertung gefordert. Es seien "keine Rechtsvorschriften erkennbar", nach denen die "Infomationsweitergabe erfolgen durfte", antwortete Landesinnenminister Karl Peter Bruch. Weitere Fälle, in denen Banken Daten über einzelne Bankkunden von sich aus an öffentliche Stellen weitergegeben haben, seien nicht bekannt. Marz kritisiert vor allem das Verhalten der Trierer Ausländerbehörde: "Der datenschutzrechtliche Verstoß ist offen zu erkennen gewesen. Die Mitarbeiter der Behörde haben die Informationen gegen die Betroffenen verwendet und es darüber hinaus unterlassen, den Vorgang der ADD zu melden." Das sei nicht akzeptabel und müsse auch bei der Behörde Konsequenzen haben. Die Stadtverwaltung erkennt derweil keinen Verstoß seitens des Amts. "Es gehört zu den Aufgaben der Ausländerbehörde, allen Hinweisen auf Täuschungshandlungen und/oder Straftaten nachzugehen", heißt es aus dem Presseamt. Dass die erhaltenen Informationen gegen datenrechtliche Bestimmungen verstoßen hätten, sei seinerzeit nicht erkennbar gewesen. Daher sei auch die ADD nicht informiert worden. Konsequenzen im eigenen Haus werde es keine geben.

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