Viele Besitzer von Kaminöfen, die mit Holz befeuert werden, haben in den vergangenen Wochen Post von ihrem zuständigen Ordnungsamt bekommen. Sie sollen nachweisen, dass ihr Ofen die ab kommenden Jahr geltenden strengeren Grenzwerte, einhält. Dazu müssen sie entweder die Bescheinigung des Herstellers vorlegen, die Ergebnisse einer aufwendigen, gebührenpflichtigen Messung durch einen Schornsteinfeger vorlegen oder nachweisen, dass der Ofen mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet wurde und dadurch der Schadstoffausstoß verringert wurde.
Bußgeld von 50.000 Euro droht Diese alten Holzöfen erfüllen neue Feinstaubgrenzwerte nicht
Exklusiv | Trier · Ab kommendem Jahr gelten strengere Feinstaubgrenzwerte für Holzöfen. Einige ältere Fabrikate erfüllen diese Normen nicht. Wie Hausbesitzer herausfinden, ob sie zu den vielen Betroffenen gehören.
09.08.2024
, 14:07 Uhr