HINTERGRUND

Mattheiser Wald

An den Planungen für das 400 Quadratmeter große Naturschutzgebiet Mattheiser Wald sind viele Behörden beteiligt. Hier eine Auflistung ihrer Zuständigkeiten:

Landespflege: SGD Nord (Managementplanung, förmliches Naturschutzgesetz-Verfahren),

Stadt Trier (Landespflege vor Ort wie Eingriffsregelung, Überwachung, Artenschutz)

Forstverwaltung:

Forstamt Trier (Bewirtschaftungsmaßnahmen im Landesforst, "Eigentümer" von drei Viertel der Liegenschaft), Bundesforstamt Baumholder ("Eigentümer" von einem Viertel des Mattheiser Waldes, Ausgleichsplanung Flugplatzerweiterung Spangdahlem), BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABE: (Beseitigung von Altlasten/Entmunitionierung und Einfriedung/Betreten der Liegenschaft), LANDESBETRIEB LIEGENSCHAFTS- UND BAUBETREUUNG (LBB): (Koordinator für Kampfmittel-Sondierungen und -sanierungen)

Stadt Trier:

AMT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG (Entwicklung Handwerkerpark BF 13), STADTPLANUNGSAMT (Teilplanung Handwerkerpark BF 13, Moderation Arbeitsgruppe "Mattheiser Wald" zusammen mit der Lokalen Agenda 21),

GRÜNFLÄCHENAMT (Projektsteuerung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Fläche des Landesforstes), UNTERE ABFALLBEHÖRDE (Fragen des Abfallrechts/Altlasten/Wasserrecht),

ORDNUNGSAMT (Allgemeinverfügung zum Wegegebot im Mattheiser Wald)

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