Hintergrund

Streusalz "So viel wie nötig, so wenig wie nötig", ist die Devise beim Winterdienst. Durch den Einsatz von Natriumchloridsole und die computergesteuerte Abstimmung der Streumenge auf die Fahrgeschwindigkeit konnte in den vergangenen Jahren die Salzmenge pro Quadratmeter auf 40 Gramm reduziert werden.

Derzeit gibt es kein anderes auftauendes Mittel, das bei Schneematsch und überfrierender Nässe wirkt. Der Winterdienst hält mindestens zu den Hauptverkehrszeiten zunächst Haupt-, Bundes-, Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen sowie gefährliche Stellen wie Kurvenbereiche frei. Danach erst folgen Gehwege und Nebenstraßen. Wenn es Anlieger gibt, sind diese laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, Gehwege oder Streifen auf Fahrbahnen zwischen 7.30 und 21 Uhr von Schnee und Eis zu reinigen. Streusalz soll ausreichend, aber sparsam verwendet werden. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, haftet, wenn Menschen zu Schaden kommen. Weitere Infos im Internet unter www.trier.de.

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