Gesundheit Neuer Höchstwert bei Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg – Hohe Infektionszahlen in Seniorenheimen

Allein 50 neue Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus in Seniorenheimen sind dem Gesundheitsamt Trier am Samstag gemeldet worden.

 Eine Altenpflegerin hält einen Antigen-Corona-Schnelltest in der Hand.

Eine Altenpflegerin hält einen Antigen-Corona-Schnelltest in der Hand.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Insgesamt 129 weitere Infektionen mit dem Coronavirus sind am Samstag dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg gemeldet worden. Das ist bisher der höchste Tageswert und doppelt so viele wie Samstag vergangener Woche. 98 Fälle hat es im Landkreis gegeben, 31 in der Stadt Trier. Allein 50 neue Fälle werden aus Seniorenheimen im Landkreis gemeldet.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt auf 3264 (1230 in der Stadt Trier und 2034 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 96,8 und im Landkreis nun bei 162,7 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern. Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist mit einem weiteren Anstieg der Inzidenz in den komendenTagen zu rechnen.

Auch die Zahl der aktuell Infizierten erreicht mit 586 einen neuen Höchststand – 70 mehr als am Freitag. Diese verteilen sich wie folgt: 381 im Landkreis und 205 in der Stadt Trier. Unverändert 36 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 21 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier, neun im Kreiskrankenhaus Saarburg und sechs in anderen Krankenhäusern.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 339, VG Konz: 507, VG Ruwer: 152, VG Saarburg-Kell: 502, VG Schweich: 291, VG Trier-Land: 243.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, regelmäßig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zu lüften sowie Kontakte auch im privaten Umfeld auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken. Alle Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

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