Höhere Tarife für letzte Ruhe und ein Herz für Hobbygärtner

Auch in Kenn wird die letzte Ruhestätte künftig teurer. Der Kenner Ortsgemeinderat hat in jüngster Sitzung eine moderate Anpassung der Friedhofsgebühren beschlossen. Etwas kurios klingt es, dass wegen des Baus eines privaten Gartenhäuschens nun eine Bebauungsplanänderung auf der Kenner Ley ansteht.

Kenn. (f.k.) Zur Thema "Anpassung der Friedhofsgebühren" wies Ortsbürgermeister Manfred Nink darauf hin, dass Kenn nun auch der allgemeinen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Schweich folgen müsse. Die Kommunalaufsicht erwarte und fordere eine möglichst kostendeckende Gestaltung der Gebührenlisten. Der von der Verwaltung vorgelegte Gebührenentwurf sieht vor:

Reihengrab bis fünf Jahre: 170 Euro (bisher 153 Euro), Reihengrab über fünf Jahre: 350 Euro (bisher 307 Euro), Urnen-Reihengrab: 225 Euro (bisher 200 Euro), Wahlgrab einzeln: 670 Euro (bisher 614 Euro), Doppel-Wahlgrab: 1340 Euro (bisher 1227 Euro), Urnen-Wahlgrab: 340 Euro (bisher 300 Euro). Die Gebühr für die Aufbewahrungshalle steigt von 50 auf 75 Euro.

"Eine moderate Anhebung, die angesichts des allgemeinen Kostenanstiegs erforderlich ist" - so lautete der Tenor aller Fraktionen, die schließlich einstimmig der Anhebung zustimmten.

Anschließend stand eine Änderung des Bebauungsplans "Kenner Ley" zur Beratung an. Der Grund: Ein Bewohner der Kenner Ley hatte ein kleines Gartenhäuschen errichten wollen. Als sich ein Nachbar deswegen beschwerte, prüfte die Verwaltung, ob der Bau von Gartenhäusern auf der Kenner Ley rechtmäßig ist. Es stellte sich heraus, dass der geltende Bebauungsplan für die Ley wenig Spielraum lässt und ein Gartenhäuschen möglicherweise rechtlich anfechtbar wäre. Da es sich jedoch bei diesem Gartenhäuschen um keinen Einzelfall handelt, schlug die Kreisverwaltung vor, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und die Aufstellung dieser Kleingebäude zu ermöglichen.

Die von der Verwaltung vorgelegte Textänderung des Bebauungsplans umfasste mehrere Seiten. Die Entscheidung darüber wurde jedoch vertagt, weil einige Ratsmitglieder darauf drangen, sich zunächst einmal mit der Materie befassen zu können.





Meinung

Armes Gartenhäuschen

Da will einer für den Rasenmäher und sonstiges Gerät auf seinem Grundstück ein Gartenhäuschen von vier Quadratmetern Grundfläche und 2,40 Metern Höhe errichten. Das stört einen Nachbarn, der sich nun bei der Verwaltung beschwert. Die Verwaltung wird tätig und prüft die Sachlage anhand des Bebauungsplans. Es stellt sich heraus, dass dort, wo das Häuschen erbaut werden soll, solche Gebilde als Nebengebäude möglicherweise "rechtlich zu beanstanden" sind. Allerdings stehen in dem betreffenden Gebiet schon etliche andere Gartenhäuschen. Hier tritt nun die Kreisverwaltung auf den Plan und empfiehlt nach Prüfung, doch einfach den Bebauungsplan zu ändern. Ein gärtnerfreundlicher Vorschlag. Die Änderung umfasst dann ein mehrere Seiten starkes Papier, das zunächst den Bauausschuss und dann den Gemeinderat passieren muss. Dann irgendwann sind die Grauzonen-Gartenhäuschen legal. Etwas bemerkt? Richtig, wir sind in Deutschland. f.knopp@volksfreund.de

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