Höhere Vergnügungssteuer, aber vorerst keine Prostitutionssteuer

Trier · Vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen: Ab 1. Juli wird die Vergnügungssteuer auf einer neuen Berechnungsgrundlage erhoben. Gewinnspielgeräte werden künftig nicht mehr pauschal besteuert, sondern das erzielte Einspielergebnis jedes Automaten. Eine Prostitutionssteuer wird es vorerst nicht geben.

Trier. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Neufassung der Vergnügungssteuer notwendig gemacht. Die bisher gültige Pauschalsteuer sei verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter. Die nun vom Stadtrat mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossene neue Vergnügungssteuer-Satzung dürfte der Stadt kräftige Mehreinnahmen bescheren. Bisher zahlten Betreiber monatlich 30,68 Euro für jeden der 158 Gewinnspielautomaten in Gaststätten und 122,71 Euro pro Gerät und Monat in Spielhallen (insgesamt 477), was dem Stadtsäckel rund 760 000 Euro einbrachte. Ab 1. Juli werden zwölf Prozent des Einspielergebnisses fällig. Hinzu kommen die Geräte ohne Gewinnmöglichkeiten (wie Flipper und Bildschirmgeräte), für die weiterhin Pauschalen zu entrichten sind, allerdings deutlich höhere. Für Automaten in Gaststätten zahlen Betreiber 20 (statt 10,23) und in Spielhallen 60 (statt 40,90) Euro. Die Stadtverwaltung schätzt das Einnahme-Plus aus der neuen Automaten-Besteuerung auf bis zu 300 000 Euro.
Die Steuererhöhung geht mit einem für beide Seiten größeren Aufwand einher. Derzeit betreiben in Trier 31 Aufsteller 635 "Daddelautomaten" mit Gewinnmöglichkeit (davon 477 in Spielhallen).
Laut neuer Regelung müssen die Betreiber künftig jeden Monat die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte mitteilen und belegen. Die Stadt schätzt ihren zusätzlichen Personal- und Sachaufwand, der zur Veranlagung der Vergnügungssteuer notwendig ist, auf mindestens 60 000 Euro jährlich.
Organisatoren gewerblicher Tanzveranstaltungen (etwa in Discotheken) müssen künftig ebenfalls deutlich höhere Abgaben entrichten. Der Steuersatz, der nach Größe des Veranstaltungsraums erhoben wird, steigt "je angefangene zehn Quadratmeter" von 0,23 auf 1,50 Euro (bei Freiluft-Veranstaltungen 0,75 Euro). Dafür entfallen weitere Zuschläge. Erhoffte Mehreinnahmen: rund 250 000 Euro.
Von einer Besteuerung der Prostitution sieht das Rathaus ab, wenigstens vorerst. Grund: Der "administrative Aufwand sowie die Details eines möglichen Besteuerungsverfahrens" müssten erst ermittelt werden.
Extra

Die Vergnügungssteuer wurde bislang als örtliche Aufwandssteuer auf der Grundlage eines Landesgesetzes erhoben. Dieses Gesetz wird, weil vom Bundesverfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig erklärt, zum 1. Juli aufgehoben. Ab dann können Gemeinden, losgelöst von den Vorgaben eines Landesgesetzes, die Vergnügungssteuer auf der Basis des Kommunalabgabegesetzes kassieren. Die Stadt Trier hat deshalb die Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer neu gefasst und gleichzeitig die Möglichkeit genutzt, Tarife zu erhöhen.

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