Justiz Bei zwei Überfällen in Trier auf Speed

Trier · Der angeklagte Mann ist nach eigener Aussage zu den Taten gezwungen worden.

Hornbach-Überfall Angeklagter nach eigener Angabe zur Tat gezwungen
Foto: Oliver Killig

Sie kennen sich nicht näher. Und trotzdem sitzen zwei junge Männer gemeinsam auf der Anklagebank beim Verfahren um zwei Raubüberfälle in Trier. Dabei soll der Angeklagte S. sowohl den Nahkauf-Supermarkt in der Brückenstraße als auch den Hornbach-Baumarkt in Euren überfallen haben (der TV berichtete). Y. war nur am Überfall auf den Supermarkt beteiligt.

Beide Männer geben bei der Verhandlung vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts die Taten zu. Das wäre also geklärt. Am zweiten Verhandlungstag nimmt vielmehr die Befragung von S. großen Raum ein. Und das gestaltet sich zeitweise als schwierig. Leise und immer wieder stockend berichtet der seit März in Untersuchungshaft sitzende S. seine Geschichte. Weil seine Mutter mit psychischen Problemen kämpft, wächst er in Heimen auf. Erst in einer Einrichtung in der Nähe des Wohnorts seiner Mutter. Später, weil er immer wieder ausreißt und zur Mutter zurückkehrt, in einer weiter entfernten Einrichtung.

Schon als Kind und Jugendlicher hat er selbst mit Depressionen zu kämpfen. Er zieht sich zurück, will nur in Ruhe gelassen werden, verbringt mehrfach Zeit in der Psychiatrie. Dann fängt er sich. Er beginnt eine Lehre bei einem Dachdecker. Doch dann kehrt die Angst zurück. Irgendwann setzt er sich in einen Zug nach Trier. Auf dem Hauptbahnhof lernt er B. kennen. Der muss sich in einem anderen Verfahren vor Gericht verantworten. Und der ist es auch, der nach Aussage von S. Grund für die Überfälle gewesen ist. „Ich habe einen Freund gesucht“, sagt S. auf die Frage, was er sich von der Bekanntschaft mit B. versprochen habe.

Der in der Vulkaneifel lebende S. verbringt mehrere Wochenenden in Trier. In der Wohnung von B. konsumiert er dann das erste Mal Amphetamine. Das hat eine stark stimulierende und aufputschende Wirkung und ist in der Drogenszene unter den Bezeichnungen Speed oder Pep bekannt.

S. leiht B. immer wieder Geld. Doch das reicht nicht. Durch Drohungen unter Drogeneinfluss und auch durch Gewalt, sei er zum Überfall auf den Supermarkt gezwungen worden. Das als Maskierung dienende Palästinensertuch kaufte Y. Der kennt B. aus der gemeinsamen Zeit in einer Einrichtung für Wohnungslose. Dort lebte Y., der in einer Pflegefamilie aufwuchs, nach seinem Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung im Trierer Umland. Inzwischen lebt Y. wieder im Haus der Pflegeeltern. Er macht eine Ausbildung in der Altenpflege.

Nach dem Überfall bricht der Kontakt zwischen Y. und B. ab. Der von B. und S. nicht. Bei einer der Wochenenden in Trier kommt R. ins Spiel. Nach einer rastlosen Nacht in den Trierer Straßen und Speed im Körper sollen B. und R. ihn gezwungen haben, den Baumarkt zu überfallen. Mit einer Schreckschusspistole, die S. seinem Stiefvater gestohlen hatte.

Dieser Überfall endete in einem Fiasko. Ein Kunde bemerkte, dass S. keine richtige Schusswaffe hatte. Der flüchtet ohne Beute und wird nach wenigen Metern Flucht an der Unterführung des Radwegs unter der Luxemburger Straße in Nähe des Messeparks gestellt.

Die Verhandlung wird am Dienstag um 9 Uhr fortgeführt. Dann soll unter anderem R. aussagen, wie es zum Überfall auf den Baumarkt gekommen ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort