Hund beißt Jungen in Unterarm

Trier · Ein Labrador hat in Trier-Tarforst einen siebenjährigen Jungen gebissen. Die blutende Armwunde musste im Krankenhaus mit mehreren Stichen genäht werden. Das Trierer Ordnungsamt hat nun eine Wesensprüfung des Hundes angeordnet. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

Trier. In Aach hat die Polizei einen Hund, der zuvor zwei Menschen gebissen hatte, erschossen (der TV berichtete). Auch in Trier ist ein Siebenjähriger in den Arm gebissen worden. Die Mutter wandte sich an Polizei und Ordnungsamt. Weil die Behörden kaum reagierten, schaltete die Frau den TV ein. Der hakte nach - und brachte Bewegung in die Angelegenheit.

Der Fall: Passiert ist die Sache bereits am 7. Juni: Der siebenjährige Peter (Name geändert) wollte in der Johann-Enen-Straße in Tarforst zum Spielen in den Garten einer Nachbarsfamilie laufen. Nach Angaben der Mutter habe der Junge von einem Weg hinter dem Grundstück aus nach seinen Freunden gerufen, die dort Fußball spielten. Plötzlich sei der Hund aus dem Garten angerannt gekommen und habe ihren Sohn in den Unterarm gebissen. Die Zähne des Labradors hinterließen eine sieben Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Wunde, die im Krankenhaus versorgt werden musste.
Die Mutter des verletzten Jungen informierte anschließend das städtische Ordnungsamt und erstattete bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung.
Doch danach ruhten die Akten offenbar.
"Ich habe nichts mehr von der Sache gehört - aber es kann doch irgendwie nicht sein, dass so was einfach so auf sich beruhen gelassen wird", schildert die Mutter am 18. Juni dem TV, den sie um Hilfe bittet. "Denn mein Sohn hat den Hund sicher nicht provoziert, er ist den Umgang mit Hunden gewöhnt. Ich habe jetzt einfach Sorge, dass der Labrador noch einmal zubeißen könnte", berichtete die besorgte Tarforsterin dem TV.
Die Recherche: Der Volksfreund hörte bei den Behörden nach. Beim Ordnungsamt war bis dahin noch niemand auf die Idee gekommen, zu überprüfen, ob es sich um einen bissigen oder aggressiven Hund handeln könnte: "Die Mutter hatte einem Mitarbeiter des Ordnungsamts den Sachverhalt geschildert. Aus dieser reinen Schilderung heraus ergab sich noch nicht die Notwendigkeit, direkt eine Wesensüberprüfung des fraglichen Hundes zu veranlassen", erklärt Rathaus-Pressesprecher Ralf Frühauf auf TV-Anfrage.
Auch bei der Polizei fragte der Volksfreund nach. Wegen der von der Mutter des Jungen angezeigten Körperverletzung hatten die Beamten die Hundehalterin aufgesucht, um die Sachlage aufzuklären. Über das Ergebnis ihrer Ermittlungen informierte die Polizei das Ordnungsamt bis dato allerdings nicht. Erst einen Tag nach dem Anruf des TV - und mehr als zwei Wochen nach dem Biss - übermittelten die Polizisten ihre Akten schließlich der Stadtverwaltung.
Prompt änderte das Ordnungsamt seine Einschätzung, eine Prüfung des Hundewesens sei nicht notwendig: Noch am gleichen Tag, an dem die Polizeiakten in der Stadtverwaltung eintrudelten, beauftragte das Ordnungsamt die Diensthundestaffel der Polizei mit einer Wesensprüfung des Labradors.
Zehn Tage später hakte der TV noch einmal nach: "Die Begutachtung ist noch nicht erfolgt, aber in Vorbereitung. Das Ergebnis werden wir dann der Stadtverwaltung mitteilen", erklärte Polizei-Pressesprecher Karl-Peter Jochem am Mittwoch.

Die Reaktion: Die Mutter des Jungen freut sich darüber, dass Bewegung in die Sache kommt. Und ist gleichzeitig enttäuscht: "Man fühlt sich hilflos den Behörden gegenüber. Ich hätte erwartet, dass bei Ordnungsamt und Polizei schneller reagiert wird - und nicht erst, nachdem sich die Zeitung eingeschaltet hat."

Der Trierische Volksfreund bleibt an der Sache dran.Extra

Nach Angaben des Ordnungsamts werden in Trier pro Jahr weniger als fünf Fälle, bei denen Hunde Menschen gebissen haben, den Behörden bekannt. Jedes Mal werde sorgfältig geprüft, ob ein Gutachten über das Wesen des Hundes notwendig sei, erklärt die Stadtverwaltung auf TV-Nachfrage. In den vergangenen beiden Jahren seien zwei Hunde durch die Experten der Diensthundestaffel der Polizei überprüft worden. Einer der Hunde sei daraufhin als "gefährlicher Hund" nach dem Landeshundegesetz eingestuft worden. Als "gefährliche Hunde" gelten grundsätzlich alle Pitt Bull Terrier, Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier. Aber auch Hunde anderer Rassen, die sich als bissig erwiesen haben, besonders angriffslustig sind oder die in aggressiver Weise Menschen angesprungen haben, können von den Behörden als "gefährlich" eingestuft werden. Diese Hunde müssen außerhalb des Privatgeländes ihrer Besitzer einen Maulkorb tragen. Außerdem müssen die Halter unter anderem nachweisen, dass sie eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abgeschlossen haben. Das Trierer Ordnungsamt prüft auch Beißunfälle, bei denen keine Menschen, sondern andere Tiere verletzt werden, und Meldungen über empfundene Bedrohungen durch freilaufende oder unzureichend erzogene Hunde. Über diese Fälle wird allerdings keine Statistik geführt. "Nach unserem Kenntnisstand gibt die ganz überwiegende Mehrheit der Hundehaltungen in der Stadt Trier keinen Anlass zu Beanstandungen", fasst Rathaus-Pressesprecher Ralf Frühauf die Sachlage zusammen. woc

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