Hund biss viermal zu: Haft- und Geldstrafe für die Halterin

Trier/Schweich · Wegen fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen hat das Amtsgericht Trier hat eine 29-jährige Frau aus Schweich zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Frau hatte ihre bissige Labradorhündin mehrfach im vergangenen Jahr gegen die ausdrückliche Anweisung des Ordnungsamts ohne Leine und Maulkorb in Schweich laufen lassen.

 Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

(f.k.) Vier Passanten wurden von dem Tier angefallen und verletzt – eine ältere Frau erlitt sogar schwere Verletzungen. Die Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

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