Hundehalterin verurteilt

Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Trier eine 29-jährige Hundehalterin aus Schweich zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte Anweisungen des Ordnungsamtes mehrfach ignoriert.

Trier. "Plötzlich hat er die Schnauze aufgerissen, und ich habe die Riesenzähne gesehen. Dann hat der Hund sich an meinem rechten Unterarm festgebissen", berichtet eine 76-jährige Zeugin. Insgesamt sechs Passanten schilderten während der Verhandlung im Amtsgericht Trier unter dem Vorsitzenden Richter Wolf-Dietrich Strick die Attacken einer Labradorhündin in Schweich. Das Szenario war immer das gleiche: Während die Hundehalterin Erledigungen machte, hatte sie ihre zwei Hunde mit der Leine an Fahrradständern und Geländern vor den Eingangsbereichen festgebunden. Dabei hatte die schwarze Labradorhündin innerhalb von fünf Monaten sechs Mal Passanten angefallen. Die Folge: kaputte Kleider bis hin zu blutenden Bisswunden.

Stella, die bissige Hündin, gehöre ihrem in Haft sitzenden Lebenspartner, erklärte die Angeklagte. Warum hatte sie nach den ersten Attacken auf Passanten an Silvester 2009 nicht reagiert?

Angeklagte leidet unter Persönlichkeitsstörung



"Ich konnte nicht wahrhaben, dass Stella beißt", erklärte die junge Frau. Ihre Wahrnehmung sei zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt gewesen. Der Grund: Seit ihrem 15. Lebensjahr habe sie bis vor einem halben Jahr täglich drei Gramm Amphetamine genommen. Und die Frau, die keinen Schulabschluss und eine Lehre abgebrochen hat, leidet an einer Persönlichkeitsstörung.

Zwei Verfügungen des Ordnungsamts Schweich, die Hündin nur mit Maulkorb auszuführen und in öffentlichen Bereichen nicht alleine zu lassen, hatte sie ignoriert - und so weitere Bissattacken in Kauf genommen. "Stella hat immer so geweint, wenn ich ihr den Maulkorb anziehen wollte, und ich wollte sie nicht alleine zu Hause lassen", rechtfertigte sie ihr Handeln unter Tränen. Ein polizeiliches Gutachten, dass der Richter verlas, hatte ergeben, dass die Hündin nicht als gefährlich einzustufen ist. Sie verhalte sich aggressiv, wenn sie von der Halterin verlassen werde und Passanten eine kritische Distanz überschritten. Dann fühle sich die Hündin bedroht und beiße zu.

Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich die Angeklagte bei den Opfern. Das Urteil des Richters: fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre). Damit lag das Urteil einen Monat über dem Antrag von Staatsanwältin Frauke Straaten. Darin enthalten ist eine Vorstrafe, eine zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung. Die Verantwortung für die Hündin sei ihr zuzurechnen, begründete Strick das Urteil. Positiv zu werten sei, dass die Angeklagte geständig gewesen sei, seit einem halben Jahr keine Drogen mehr nehme, die Verletzungen der Passanten nicht dauerhaft seien und sie laut ihrer Bewährungshelferin mit einer Psychologin ihre Persönlichkeit habe stabilisieren können. Eine stationäre Therapie stehe an. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Hund ist seit rund neun Monaten in Pflege.

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