"Ich schäme mich unendlich"

Weil er bei Verkehrskontrollen gefälschte Bußgeld-Quittungen ausgestellt hat, ist ein Polizeibeamter gestern vor dem Bitburger Amtsgericht wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden.

Bitburg. Ein skrupelloser Polizeibeamter bessert sein Konto auf, indem er falsche Knöllchen bei Verkehrskontrollen ausstellt. Das haben sicher viele gedacht, als 2007 ans Licht kam, dass ein leitender Polizeibeamter der Polizeiinspektion Bitburg in zwei Fällen bei LKW-Fahrern mit gefälschten Knöllchen abkassiert hatte.

Und so klingt es auch noch, als gestern vor dem Bitburger Amtsgericht die Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung vorgelesen wird.

Doch als der Angeklagte selbst das Wort ergreift, ergibt sich ein anderes Bild - weit entfernt von dem eines skrupellosen Gesetzesbrechers, sondern viel eher das eines langjährigen Polizisten, der durch besondere, teils tragische Umstände auf die schiefe Bahn gerät.

Der 51-Jährige aus dem Eifelkreis räumt vor Gericht die Vorwürfe ein. "Aber das Ganze hatte eine Vorgeschichte", ergänzt er leise. Eine Vorgeschichte, die der verheiratete Vater zweier erwachsener Kinder vor Gericht mit gesenktem Kopf und heiserer Stimme erzählt: Seit dem Jahr 1997 habe er immer wieder mit schweren Depressionen zu kämpfen gehabt, die schlimmer wurden, als seine Tochter 2004 schwer erkrankte.

Gutachter bescheinigt Zwangsstörung



Hinzu kamen finanzielle Schwierigkeiten: Schulden aus dem Hausbau, immer wieder Konto-Überziehungen. 2007, als die Krankheit seiner Tochter erneut ausbrach und auch noch seine Frau schwer erkrankte, sei er dann "total abgestürzt": Schlaflose Nächte und Panikattacken folgten. Der finanzielle Druck wuchs. "Da bin ich eines Nachts dieser blödsinnigen Idee verfallen."

Nachdem alles aufflog, so berichtet der Angeklagte weiter, habe er sich Anfang 2008 in psychiatrischer Behandlung begeben. Seine zahlreichen ehrenamtlichen Aktivitäten - in der Kommunalpolitik und in vielen Vereinen - habe er niedergelegt. Ein von seinem Verteidiger in Auftrag gegebenes psychologisches Gutachten bescheinigt ihm eine problematische Persönlichkeit mit Zwangsstörungen - allerdings sei er durchaus schuldfähig. "Ich schäme mich unendlich", sagt der 51-Jährige vor der Verkündung des Urteils. Allerdings habe er durch seine Therapie gelernt, auf eine zweite Chance zu hoffen. "Mit dieser Hoffnung auf die zweite Chance bin ich heute hergekommen."

Das ist eine Hoffnung, die nach dem Prozess zumindest nicht ganz erloschen sein sollte: Neun Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungsfrist, lautet das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.

Erst ab einer Verurteilung von mindestens zwölf Monaten wäre er automatisch aus dem Polizeidienst entlassen worden.

Er kann also noch auf einen positiven Ausgang in seinem Dienstordnungsverfahren hoffen.

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