Igeler Anwohner klagen gegen Gleisausbau

Igel · Zwar wird bereits am zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Igel und Wasserbilligerbrück gearbeitet. Doch das Projekt ist auch Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Nun arbeitet die Bahn an einem neuen Lärmschutzkonzept

 Eine vier Meter hohe Lärmschutzwand soll die Anwohner der Janzstrasse in Igel schützen. Frieda Ollinger schaut auf die Bahnstrecke zwischen Trier und Luxemburg aus ihrem Fenster in der ersten Etage. TV-Foto: Friedemann Vetter

Eine vier Meter hohe Lärmschutzwand soll die Anwohner der Janzstrasse in Igel schützen. Frieda Ollinger schaut auf die Bahnstrecke zwischen Trier und Luxemburg aus ihrem Fenster in der ersten Etage. TV-Foto: Friedemann Vetter

 Kommt die hohe Mauer, erwartet einen Teil der Igeler dieser Blick aus dem Fenster wie hier in Trier-Heiligkreuz. TV-Foto: Harald Jansen

Kommt die hohe Mauer, erwartet einen Teil der Igeler dieser Blick aus dem Fenster wie hier in Trier-Heiligkreuz. TV-Foto: Harald Jansen

Wenn es ganz dicke kommt, wären die derzeit laufenden Arbeiten an der Bahnstrecke zwischen Igel und Langsur-Wasserbilligerbrück für die Katz' gewesen. Denn es gibt Bürger aus Igel, die juristisch gegen die planerische Grundlage für die Arbeiten vorgehen.

Alle Beteiligten hoffen jedoch, dass es nicht bis zum Äußersten kommt. Dazu bedarf es jedoch eines Umdenkens, was den Lärmschutz betrifft.

Was ist umstritten? Wenn eine Straße oder eine Bahnstrecke ausgebaut wird, muss sich der Bauherr Gedanken über Lärm machen, der vom Verkehr ausgeht. Für den westlichen Teil von Igel bis Wasserbilligerbrück ist bislang der Bau einer bis zu vier Meter hohen Mauer geplant, die zwischen Gleisen und Häusern errichtet werden soll. Wegen der Höhe der Mauer ist ein Igeler vor Gericht gezogen. Er befürchtet, dass seine Immobilie künftig im Schatten der Mauer liegt. Ein anderer bemängelt, dass zwar nach dem Ausbau an ganz Igel täglich mehr als 100 Züge vorbeifahren werden. Neuen Lärmschutz gibt es jedoch nur für den westlichen Teil des Orts.

Die Rechtslage: Nach Auskunft von Bahnsprecher Torsten Sälinger muss die Bahn eine Schallschutzmauer bauen. Diese hätte eine Länge von 621 Metern und wäre zwischen 2,5 und vier Metern hoch. Trotz dieser Rechtslage hat die Bahn unter anderem in Trier, in Föhren oder auch in Schweich im Rahmen der sogenannten Lärmsanierung Schallschutzwände errichtet. Für Igel oder Zewen sieht es jedoch anders aus.

Wie geht es nun weiter? "Das überarbeitete Lärmschutzkonzept sieht niedrige Schallschutzwände mit einer Höhe von 74 Zentimetern vor", sagt Sälinger. Er rechnet damit, dass aufgrund der neuen Höhe mehr Lärmschutzfenster oder -türen eingebaut werden müssen. Wird auch die Aussicht auf eine niedrigere Höhe bei Bahnanliegern für Erleichterung sorgen, so sieht es um die Forderung nach Ausweitung des Lärmschutzes derzeit nicht gut aus.

Die Länge der Schallschutzwände werde weitgehend der Länge der bisher geplanten konventionellen Schallschutzwände entsprechen, sagt der Bahnsprecher. "Eine Ausweitung der Schallschutzmaßnahmen ist unter anderem auch aus finanzierungstechnischen Gründen nicht möglich", sagt Sälinger.

Rechtsanwalt Paul Henseler, der die Igeler Bürger juristisch vertritt, verweist darauf, dass die Bahn aufgrund der Klage ihre bisherige Rechtsauffassung revidiert habe und nun doch niedrigere Schallschutzwände bauen möchte.

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