IHRE MEINUNG

Zum Leserbrief "Gotischer Gewölbekeller weggerissen" (TV vom 31. Oktober/1. November):

Den Ausführungen im Leserbrief kann ich nur zustimmen. Auch mich bestürzte der Abriss eines in der Denkmaltopographie Trier verzeichneten und eigentlich unter Denkmalschutz stehenden Gewölbekellers. Auch ich stellte mir die Frage, wie so etwas passieren konnte. Hier zeigt sich wieder einmal umso deutlicher, dass das Privileg "unter Denkmalschutz gestellt" nicht zwangsläufig auch den Schutz des Objektes bedeutet. Bedauerlich ist nur, dass dies kein Einzelfall ist. Zahlreiche Beispiele aus der älteren und näheren Vergangenheit ließen sich anführen. Verwiesen sei nur auf den Abriss eigentlich schützenswürdiger gründerzeitlicher Häuser in der Paulinstraße oder die Zerstörung erhaltenswerter römischer Bausubstanz beim Bau der Trier Galerie, dem auch die Reste eines mittelalterlichen Hauses zum Opfer fielen. In einer Stadt, die einen Großteil ihres Einkommens aus dem Tourismus bezieht, sollte man eigentlich etwas anderes erwarten. Dass es auch anders geht, beweist die Erhaltung von zum Tempel der Isis und Magna Mater zählenden Strukturen beim Bau der sogenannten Römerpassage in Mainz. Bleibt die - wenn auch schwache - Hoffnung, dass die Verantwortlichen in Zukunft mit dem ihnen anvertrauten Gut behutsamer umgehen, damit in Zukunft nicht auch noch die letzten unter den Häusern in der Graben- und Fleischstraße erhaltenen mittelalterlichen Keller der Vernichtung anheimfallen. Dr. Claudia Kurz, Trier

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